Österreich

Soldat erpresst: Zwei Freunde vor Gericht

Heute Redaktion
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Die Angeklagten vor Gericht.
Die Angeklagten vor Gericht.
Bild: salpa, privat

Zwei Freunde (21, 19) mussten wegen Erpressung in Wr. Neustadt vor Gericht. Das Opfer: Ein Soldat, der es nicht für nötig hielt, beim Prozess zu erscheinen.

So richtig ernst dürften sowohl die beiden Angeklagten als auch das Opfer die Causa nicht nehmen. Zwei junge Männer aus NÖ sollen einen jungen Burgenländer von Dezember 2016 bis Jänner 2017 erpresst haben. Dabei soll das Duo laut Anklage mit Schlägen bzw. mit dem Tod des Opfers sowie dessen Eltern gedroht haben. In Summe soll der Soldat 4.203,30 Euro Bargeld herausgerückt haben. Dafür stand das Duo am Donnerstag in Wr. Neustadt vor Gericht.

Geld abgeknöpft

Der Erstangeklagte (21) soll den Burgenländer am Wr. Neustädter Bahnhof bedroht haben und ihm das Geldbörsel weggenommen haben. Auch soll das Duo Geld direkt beim Opfer im Burgenland abgeholt haben. Der 21-Jährige meinte: "Ich habe mir das Geld nur ausgeborgt und noch nicht zurückgegeben. Und außerdem habe ich für jemanden Spielschulden eingetrieben." Der Zweitangeklagte (19) soll nur der Fahrer gewesen sein und Geld fürs Chauffieren und "Maul halten" bekommen haben. Zum Börsel-Wegnehmen am Bahnhof sagte der 21-Jährige: "Das war ein Spaß, ich habe bloß 15 Euro für Zigaretten gebraucht." (Anm.: das leere Geldbörsel gab der Angeklagte dem Opfer zurück).

"Kasperltheater"

Ein Polizist meinte im Zeugenstand: "Ich habe bei der Einvernahme mit den beiden Burschen ein normverdeutlichendes Gespräch geführt." Denn der Beamte musste den beiden Angeklagten erst klar machen, dass es sich um eine Straftat und nicht um ein Kasperltheater handle.

Als der 21-Jährige dann beim Prozess in Richtung Richter fragte, wann er denn endlich sein Handy zurückbekäme, meinte der Richter: "Gar nicht mehr, das wurde konfisziert" – daraufhin fiel dem 21-Jährigen die Lade runter.

Dass auch das Opfer, das derzeit in Tirol beim Bundesheer ist, den Prozess wegen schwerer Erpressung nicht wirklich ernst genommen hat, zeigte seine Abwesenheit und seine Botschaft an den Richter: "Ich habe eh alles gesagt bei der Polizei, wenn der Richter noch was wissen will, soll er mich anrufen." Daraufhin platzte dem Richter der Kragen: "Eine unglaubliche Frechheit." Der Richter vertagte und gab den Auftrag, den Zeugen (Anm. also das Opfer, den Soldaten) zur nächsten Verhandlung von der Polizei vorführen zu lassen. Für die beiden Angeklagten gilt die Unschuldsvermutung. (Lie)