Österreich

Freund in Wien zerstückelt – 17 Jahre Haft für Ungarin

Nach der Bluttat in Wien packte eine 27-Jährige die Leichenteile und schickte sie nach Ungarn. Dort stand sie wegen Mordes vor Gericht – schuldig!

Markus Hofer
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    Die nicht rechtskräftig Verurteilte, im Hintergrund der Tatort.
    Die nicht rechtskräftig Verurteilte, im Hintergrund der Tatort.
    Denise Auer/privat

    Jugendliche hatten in einem Wassergraben in Ungarn die zerteilten Überreste eines Menschen gefunden – aus einem Müllsack hatte eine Hand geragt. Man hatte zuvor erfolglos versucht, die Leiche mit Salzsäure zu beseitigen. Die Säure führte schließlich zu Szilvia P., die mit Mutter und Schwester in der Nähe wohnte.

    Kopf, Hände und Beine abgetrennt

    Im Verhör gestand sie: "Ja, ich habe das Verbrechen begangen." Sie habe mit ihrem Freund, einem 32-jährigen tunesischen Arztsohn, in Wien-Ottakring gewohnt. Die Beziehung sei von Gewalt geprägt gewesen, die am 24. Februar 2019 für den Mann tödlich endete: Laut Anklage erstach die 30-Jährige ihren Freund und trennte anschließend Kopf, Hände und Beine vom Rumpf. Dann verpackte sie die Teile in Koffer und schickte sie mit einem Mietwagenunternehmen nach Ungarn.

    Dort bekam sie tatkräftige Unterstützung von ihrer Mutter, die mit ihr gemeinsam die Säure kaufte und sie über die Überreste des Opfers goss. Dann ging man gemeinsam zu McDonald‘s auf einen Burger. "Heute"-Reporter sprachen nach der Festnahme mit der entsetzten Schwester der Verdächtigen: "Ich verachte meine Verwandten. Sie sollen hart bestraft werden", sagte Katalin (33).

    Vor Gericht sprach Angeklagte von Notwehr

    Mutter Andrea war damals noch in Freiheit und beteuerte: "Es wäre nicht richtig gewesen, die eigene Tochter an die Polizei auszuliefern." Vor Gericht plädierte Szilvia P. nun auf "nicht schuldig wegen Notwehr". Ihr Freund hätte sie angegriffen, sie habe sich nur gewehrt. Doch das glaubte niemand.

    Das Urteil 17 Jahre Gefängnis ist nicht rechtskräftig. Ihre Mutter Andrea bekam als Mittäterin zwei Jahre Haft auf vier Jahre bedingt. Dieses Urteil ist bereits rechtskräftig.

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      Andreas Tischler / Vienna Press
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