Niederösterreich

Floriani starb durch Kugelbombe - 3 Freunde verurteilt

Ein junges Trio musste sich am Freitag für den Tod von Feuerwehrmann Manuel L. verantworten: Der 23-Jährige war durch eine Kugelbombe gestorben.

Am Gericht in Wiener Neustadt fand Prozess stattt.
Am Gericht in Wiener Neustadt fand Prozess stattt.
Bild: Fritz Schaler

Wegen grob fahrlässiger Tötung mussten am Freitag ein Brüderpaar (23, 24) sowie ein Freund (25) aus dem Bezirk Baden auf die Anklagebank am Landesgericht Wiener Neustadt.

Bombe aus Tschechien

Das Trio hatte gemeinsam mit Freund Manuel L. in Tschechien illegal eine Kugelbombe gekauft. Noch vor dem Jahreswechsel 2022 kam es zum tödlichen Unfall vor mehreren Bekannten und Freunden. Aufgrund einer Fehlzündung hatte sich Manuel L. dem Sprengsatz genähert.

    Am Gericht in Wiener Neustadt war der Prozess.
    Am Gericht in Wiener Neustadt war der Prozess.
    Bild: Fritz Schaler

    In weiterer Folge explodierte die vermeintlich fehlgezündete Kugelbombe dann doch und verletzte dabei den 23-Jährigen tödlich. Der 23-jährige erlag einem offenen Schädel-Hirn-Trauma. Auch der 24-Jährige erlitt Versengungen im Gesicht sowie eine beidseitige Hornhauterosion. Ein nicht angeklagter 21-Jähriger trug mehrere Brüche im Gesichts- und Schädelbereich sowie Verbrennungen davon. Der 25-Jährige musste durch die Detonation ebenfalls leichte Verbrennungen einstecken - alles dazu hier.

    Die Betroffenheit bei Familie, Freunden, Bekannten und Feuerwehrkameraden war nach dem schrecklichen Unfalltod von Florian L. groß.

    "Noch immer unter Schock"

    Die drei Freunde stellten sich schließlich bei der Polizei, es kam zu Ermittlungen und schließlich zum Prozess. Anwalt Nikolaus Rast dazu: "Meine Mandanten stehen heute noch unter Schock und haben ihren besten Freund verloren. Alle drei werden sicherlich nie wieder nur eine Tischrakete angreifen. Es hätte sie ja selbst treffen können."

    Bedingte Haftstrafen

    Die Urteile am Freitagvormittag am Landesgericht Wiener Neustadt: Bedingte Haftstrafen in der Höhe von acht bis 12 Monaten sowie Geldstrafen in der Höhe von 480 bis 3.240 Euro (nicht rechtskräftig).

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