Oberösterreich

Freunde starben bei Crash, Haft für Alko-Lenker 

Er verursachte betrunken einen schweren Unfall, bei dem zwei Freunde (15, 20) starben. Am Mittwoch wurde er zu vier Monaten Gefängnis verurteilt.

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Der Beschuldigte wurde zu 16 Monate teilbedingter Haft verurteilt.
Der Beschuldigte wurde zu 16 Monate teilbedingter Haft verurteilt.
fotokerschi.at

Großer Andrang herrschte Mittwochfrüh beim Prozess gegen jenen Lenker, der mit 0.96 Promille Alkohol im Blut im April in Adlwang (Bez. Steyr-Land) einen Unfall mit zwei Toten verursacht hatte (wir berichteten). Bei den beiden Verstorbenen handelte es sich um die Freundin (15) des Angeklagten sowie einen Bekannten (20).

Unter genauer Einhaltung der Abstandsregeln waren rund 30 Personen im Gerichtssaal anwesend. Neben den Müttern der Verstorbenen waren auch einige frühere Freunde vor Ort. 

"Es gibt keine Entschuldigung"

Gleich zu Beginn der Verhandlung meinte der Angeklagte mit zittriger Stimme: "Es gibt keine Entschuldigung für das, was bisher schon geschehen ist." Den Hinterbliebenen habe er bereits Briefe geschrieben. Die Mutter des Mädchens wolle sich mit ihm auch treffen. Der andere Elternteil habe nicht geantwortet.

Wie beim Prozess bekannt wurde, war es nicht das erste Mal, dass sich der Beschuldigte nach zu viel Alkohol ans Steuer gesetzt hatte. Sein Probeführerschein wurde deshalb schon verlängert.

Am 18. April, am Vorabend des schrecklichen Unfalls, hatte er laut eigenen Aussagen seine neue Freundin abgeholt und seinen Eltern vorgestellt. Anschließend fuhren die beiden weiter zu einer privaten Party. Dort sei dann zu viel getrunken worden. Eigentlich konnte keiner mehr fahren, meinte der Beschuldigte vor dem Richter.

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    Zahlreiche Einsatzkräfte waren an der Unfallstelle in Adlwang.
    Zahlreiche Einsatzkräfte waren an der Unfallstelle in Adlwang.
    fotokerschi.at

    In den frühen Morgenstunden des 19. April setzte sich der damals 19-Jährige trotzdem hinter das Steuer seines VW Golf. "Ich drehte den Zündschlüssel um", schildert der junge Mann aus Rohr im Kremstal (Bez. Steyr-Land). Danach könne er sich nur noch daran erinnern, dass er mit dem Kopf auf dem Airbag aufschlug. 

    Was dazwischen passierte, rekonstruieren mehrere Gutachten. Demnach habe der damals 19-Jährige auf regennasser Fahrbahn in einer leichten Linkskurve zu spät reagiert und das Lenkrad herumgerissen. Der Wagen war ins Schleudern geraten, schlitterte über eine Wiese und krachte schließlich mit 70 mk/h rückwärts gegen einen Baum.

    20-Jähriger nicht angeschnallt

    Der 20-jährige Kumpel, der auf der Rückbank saß, dürfte laut Gutachten nicht angeschnallt gewesen sein. Das Mädchen (15) starb an der Unfallstelle und der Bursch war schon zuvor aus dem Auto geschleudert worden. 

    Der Sachverständige kam zu dem Schluss: Hätte sich der Fahrer an Tempo 100 gehalten, wie in diesem Bereich vorgeschrieben, dann wäre das Auto nicht an den Baum geprallt. Der junge Mann war jedoch laut Gutachten mit 125 km/h unterwegs. 

    Als ihn der Richter fragte, warum er betrunken noch mit dem Auto gefahren sei, meinte er: "Ich habe mich wohl noch fahrtüchtig gefühlt." 

    Wie er selbst beteuerte, führe übermäßiger Alkoholkonsum bei ihm zu "Selbstüberschätzung" und er werde auch aggressiv. Deshalb wurde in Steyr auch noch eine Anklage wegen Körperverletzung mitverhandelt. Demnach soll er im Dezember 2019 im Streit vor einer Disco mit zwei Mädchen in Streit geraten sein und zugeschlagen haben.

    Der Kfz-Technik-Lehrling trinke laut eigenen Aussagen aber "keinen Tropfen" mehr. Er sei zudem in Behandlung und mache eine Traumatherapie. 

    Schmerzensgeld für die Eltern

    Der Richter wertete das geläuterte Verhalten als mildernd für das Urteil. Von den 16 Monaten teilbedingter Haft muss er trotzdem vier Monate unbedingt ins Gefängnis (rechtskräftig). Die unbedingte Haft sei laut dem Richter notwendig, um "alle anderen abzuschrecken, sich betrunken hinter das Steuer zu setzen."

    Zudem wurde den Eltern (jeweils 15.000 Euro) sowie den Geschwistern (8.000 Euro) Schmerzensgeld zugesprochen. Weiter erhielt der Angeklagte die Weisung, seine Therapien fortzusetzen sowie alle drei Monate beim Arzt zur Blutkontrolle zu erscheinen. Staatsanwaltschaft und Verteidigung verzichteten auf Rechtsmittel.