Österreich
Freundin eingesperrt – Bursch (17) muss in Haft
Fünf Tage war eine Frau (19) eingesperrt, erlitt Rippenbrüche und Hämatome. Ihr damaliger Freund wurde nun zu 15 Monaten unbedingter Haft verurteilt – rechtskräftig.
Sechs qualvoll lange Tage dauerte das Martyrium für eine junge Linzerin (19). Ihr damaliger Freund (17), mit dem sie seit längerem eine On-Off-Beziehung führte, hatte sie am 26. April dieses Jahres angerufen und gebeten zu ihm zu kommen, da es ihm nicht gut ginge.
Zunächst gab es keine Probleme. Die 19-Jährige übernachtete sogar bei dem Beschuldigten. Doch am nächsten Tag eskalierte die Situation.
Nachricht eines anderen Mannes entdeckt
Nachdem die Frau das Handy des 17-Jährigen kontrolliert hatte, machte er dann bei ihrem Mobiltelefon das gleiche. Dabei entdeckte er eine Nachricht eines anderen Mannes. Er sei eifersüchtig geworden und auf seine Freundin losgegangen.
Laut Anklage prügelte er auf sein Opfer mit den Händen, Fäusten, einem Gürtel, einem Besenstiel, einer Pfanne und sogar einem Schlagring ein.
Auch ein Messer war im Spiel. Damit verletzte er die junge Frau aber "nur" an der Zehe, da er abgerutscht war, beschrieb das Opfer.
Nach den brutalen Attacken sperrte er die 19-Jährige in der Wohnung ein. Erst am 2. Mai gelang der Frau die Flucht. Und das auch nur, weil der Bursch vergessen hatte, die Tür abzuschließen.
Schockierende Diagnose im Spital
Die schockierende Diagnose anschließend im Spital: Mehrere Rippenbrüche, Prellungen, Hämatome und die Schnittwunde am Fuß.
Vor Gericht zeigte sich der Beschuldigte geständig und entschuldigte sich bei dem im Saal anwesenden Opfer. Dessen Antwort: "Passt schon."
Wie während der Verhandlung bekannt wurde, war der mehrfach einschlägig vorbestrafte Jugendliche erst im Oktober letzten Jahres aus dem Gefängnis entlassen worden.
Seine Verteidigerin sprach sich ob der schwierigen Jugend ihres Mandanten für eine milde Strafe aus. Er sei schon als Achtjähriger ins Heim abgeschoben worden und ohne elterliche Liebe aufgewachsen. Er habe zudem die Schule abgebrochen, sei arbeitslos und habe mit einem jahrelangen Drogenkonsum zu kämpfen.
Wegen schwerer Körperverletzung und Freiheitsentziehung drohten dem Jugendlichen bis zu fünf Jahre Gefängnis.
Am Ende lautete das Urteil 15 Monate unbedingte Haft – rechtskräftig. Zwei noch offene Bewährungsfristen wurden von drei auf fünf Jahre verlängert.
(mip)