Österreich

Freundin fast getötet, sie verzieh Messerstecher

Heute Redaktion
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Ein 28-Jähriger hatte seine Freundin in Tulln lebensgefährlich verletzt, sie rang mit dem Tod. Doch sie (25) hat ihm längst verziehen, am Dienstag stand der Mann vor Gericht.

Seit seinem 14. Lebensjahr hört ein 28-Jähriger aus NÖ Stimmen. Im zarten Alter von 17 Jahren widmete er sich verstärkt dem Alkohol und Cannabis.

Als die 25-Jährige am Morgen des 17. September 2018 aufstand, wartete er im Vorzimmer – eine Zigarette in der einen Hand, ein Messer in der anderen. Dann rammte er ihr laut Anklage das Messer mehrmals in den Leib – sie erlitt drei Bruststiche (mit einer Herzbeutelöffnung) und Stiche im Halsbereich. Die Luftröhre streifte er nur. Dann flüchtete der Mann blutverschmiert und halbnackt, wurde aber nur rund fünf Kilometer vom Wohnort entfernt festgenommen. Sie überlebte dank einer Notoperation knapp, lag längere Zeit im Wiener AKH – "Heute" berichtete.

Angeklagter schwer krank

Am Montag stand der 28-jährige Österreicher wegen versuchten Mordes in St. Pölten vor Gericht. Dabei verwies sein Anwalt auf die guten Fortschritte bei der Therapie. Und: Die 25-Jährige hat ihrem Freund verziehen, die beiden wollen – im Rahmen der Möglichkeiten – die Beziehung fortführen. Die Frage vor Gericht lautete daher: Strafe oder Einweisung in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher, beziehungsweise bedingte Einweisung (Anm.: sprich schuldunfähig, aber nicht mehr gefährlich, somit könnte der Angeklagte bei einer bedingten Einweisung nach Hause gehen).

Der Gutachter bescheinigte dem Angeklagten eine schwere psychische Erkrankung, eine paranoide Schizophrenie, die kurz vor der Bluttat ausgebrochen ist. Der Angeklagte habe laut Gutachter Brosch nicht gewusst was er tut, war in einem seelischen Ausnahmezustand. Aber der Betroffene zeige sich krankheitseinsichtig und bereit dazu, die Behandlung auch weiter durchführen zu lassen. Der Sachverständige empfahl daher die bedingte Nachsicht der Einweisung. Denn: Mithilfe der Medikamente sei das Seelenleben des 28-Jährigen weitgehend geordnet. Als Auflagen forderte der Gutachter: Betreute Wohneinrichtung, Kontrollen, Medikamente und Alkohol- und Drogenabstinenz.

Restrisiko bleibt

Auch der Staatsanwalt hielt fest, dass er den Angeklagten für zurechnungsunfähig hält, äußerte aber Bedenken hinsichtlich einer bedingten Nachsicht der Einweisung. Der Verteidiger sah die bedingte Nachsicht für gerechtfertigt, weil die gesetzlichen Voraussetzungen eingehalten werden.

Das Urteil am Montagnachmittag in St. Pölten: bedingte Einweisung in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher (rechtskräftig), somit durfte der 28-Jährige den Gerichtssaal als freier Mann verlassen, kam aber sofort in ein betreutes Wohnheim (Anm.: davor war der Mann in Mauer). Natürlich muss er seine Auflagen erfüllen. Abschlusssatz des Richters: "Ein Restrisiko für die Bevölkerung bleibt." (Lie)

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