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Neue EU-Verordnung bringt nun neue Handy-Regeln

Am 1. Juli tritt die neue EU-Roamingverordnung in Kraft und bringt eine Verlängerung um zehn Jahre. Das sichert in der EU Handykosten "wie daheim".

Rene Findenig
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Eine neue EU-Verordnung soll die Roaming-Regeln für die kommenden zehn Jahre absichern.
Eine neue EU-Verordnung soll die Roaming-Regeln für die kommenden zehn Jahre absichern.
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Am 1. Juli 2022 tritt die neue EU-Roamingverordnung in Kraft. "Das sichert uns auf Reisen in der EU, in Norwegen, Island und Liechtenstein nicht nur zehn Jahre weiteres Handytelefonieren und Internetsurfen zum Preis von daheim, ohne Zusatzkosten", so Angelika Winzig, ÖVP-Delegationsleiterin im Europaparlament und Chefverhandlerin des Europaparlaments für die Roaming-Verordnung in einer Aussendung. Zudem seien abseits des Preises "deutliche Verbesserungen" erzielt worden.

Billiger, schneller und besser

So werde die Verbindungsqualität besser, weil die Geschwindigkeit der Datenübertragung im EU-Ausland nicht mehr gedrosselt werden darf, so Winzig: "Verzögerungen und Geduldsproben beim Surfen, Streamen von Filmen und bei Videotelefonaten haben damit ein Ende. Es ist ein spürbarer Erfolg für die Bürgerinnen und Bürger, dass wir die Gratis-Roaming-Erfolgsgeschichte noch besser fortschreiben." Als nächsten Schritt sei ein Auftrag an die EU-Kommission gegangen, sich "die Preisaufschläge für Telefonate von zu Hause ins EU-Ausland genau anzusehen und möglichst abzuschaffen". 

Winzig zeigt sich in dieser Hinsicht verständnislos: "Niemand versteht, dass ich für ein Telefonat von Linz nach Passau bis zu 19 Cent Aufschlag pro Minute zahlen muss, wenn ich aber von Passau nach Linz anrufe, keine zusätzlichen Kosten verrechnet werden." Durch einen faireren Wettbewerb sollen zudem kleinere Unternehmen "Roam like at home"-Angebote "wirtschaftlich tragfähig" anbieten können. Das soll mittel- und langfristig bessere und billigere Angebote zur Folge haben, hieß es.

"Vor Rückfall bewahrt"

"Heute, Donnerstag, laufen die aktuellen EU-Regeln zum Roaming aus. Mit der neuen Roaming-Verordnung bewahren wir die Bürgerinnen und Bürger vor einem Rückfall in die Zeiten vor dem EU-Gratis-Roaming, mit dem wir horrende Telefonrechnungen nach dem Urlaub und anderen Reisen in Europa vor fünf Jahren verbannt hatten. So vermeiden wir neuerliche Preissteigerungen beim Handytelefonieren und Internetsurfen, wie sie zum Beispiel die Bürgerinnen und Bürger Großbritanniens nach dem Brexit treffen", so Winzig.

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