Eine Friseurin aus Tirol hat in Deutschland eine Klage eingereicht. Grund dafür ist das Einreiseverbot. Die Pendlerin wohnt in Kufstein, arbeitet jedoch in Kiefersfelden (Bayern). Mit der Unterstützung der Tiroler Arbeiterkammer hat sie die Klage beim Verwaltungsgericht in München und einen Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung eingereicht, teilte die AK am Montag mit.
"Ich gehe davon aus, dass damit eine rasche Klärung der Situation im Sinne der Pendlerinnen und Pendler erfolgt", erklärte Arbeiterkammerpräsident Erwin Zangerl. Es gehe auch um die grundsätzliche Klärung der Frage, ob das deutsche Vorgehen rechtens sei oder nicht.
Viele Pendler seien trotz Vorliegens eines negativen Testergebnisses sowie einer Online-Registrierung an der Grenze zurückgewiesen worden - so auch jene Friseurin, die nun klagt. In den ersten beiden Wochen der Grenzsperre wurde sie noch problemlos durchgelassen, dann plötzlich nicht mehr.
Viele Betroffene hätten sich mit der Frage an die AK gewandt, unter welchen Voraussetzung sie noch an ihren Arbeitsplatz nach Deutschland dürfen. Bei einigen seien Ausnahmen möglich gewesen, da deren Arbeitgeber vonseiten Bayerns als systemrelevant bestätigt wurde. Diese Bestätigungen seien jedoch zum Teil willkürlich vergeben worden.