Österreich

Frist versäumt: Keine Strafe für Todeslenker

Weil die Staatsanwaltschaft einen Antrag um einen Tag zu spät einbrachte, mussten die Ermittlungen nach einem tödlichen Unfall eingestellt werden.

Heute Redaktion
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Ein Radfahrer wurde bei dem Unfall tödlich verletzt. Der Lenker kann nicht mehr belangt werden. (Symbolfoto)
Ein Radfahrer wurde bei dem Unfall tödlich verletzt. Der Lenker kann nicht mehr belangt werden. (Symbolfoto)
Bild: iStock

Es war am 17. Mai 2017 passiert. Ein Lkw-Lenker war auf der Pabneukirchner Straße in St. Thomas am Blasenstein im Bezirk Perg unterwegs.

Die Sonne stand tief. Der Lenker war geblendet. Laut Gutachten 18 Sekunden lang. Langsamer wurde er deshalb aber nicht, fuhr weiter rund 50 km/h schnell.

Er übersah einen Radfahrer (63), krachte von hinten auf den Mann, der an einem Genickbruch starb.

Die Staatsanwaltschaft Linz brachte wegen fahrlässiger Tötung eine Anklage ein. Der Fall landete vor dem Bezirksgericht Perg.



Gericht nicht zuständig


Doch der Richter entschied: Da es sich um grobe Fahrlässigkeit handeln könnte, dürfe nicht das Bezirksgericht, sondern müsse das Landesgericht entscheiden.

Das Unzuständigkeitsurteil wurde am 14. November 2017 rechtskräftig. Ab da begann eine 3-monatige Frist, in der die Staatsanwaltschaft die neue Anklage beim Landesgericht einbringen musste.



Um einen Tag zu spät


Das passierte aber erst am 15. Februar. Um einen Tag zu spät. Damit hat die Staatsanwaltschaft das Recht auf Verfolgung verloren, der Lenker geht straffrei aus.

"Wir entschuldigen uns für diesen einmaligen und bedauerlichen Fehler, dass die Frist ganz knapp versäumt wurde", sagte eine Sprecherin. (red)