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Verkäuferin (54) wegen 20 abgelaufener Eier gefeuert

Heute Redaktion
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Bild: iStock

Eine 54-jährige Steirerin bekam die Fristlose, weil sie zwei abgelaufene Zehnerpackungen Eier mitgehen ließ – trotz 20 Jahren "vorbildlicher" Arbeit. Die AK schritt ein.

Seit rund 20 Jahren arbeitete die 54-Jährige, zuletzt als Filialleiter-Stellvertreterin, für eine große Supermarktkette in der Obersteiermark – bis ein einziger Fehltritt ihr in Windeseile den Job kostete. Sie hatte entgegen der ausdrücklichen Weisung des Arbeitsgebers zwei Zehnerpackungen mit abgelaufenen Eiern eingesteckt und war im Anschluss bei einer Taschenkontrolle aufgeflogen. Das berichtete die "Kleine Zeitung".

Die Handelskette zog harsche Konsequenzen und sprach der Verkäuferin die fristlose Entlassung aus. Weil sie sich ungerecht behandelt fühlte, wandte sich die Frau hilfesuchend an die Arbeiterkammer Leoben, welche wegen "unverhältnismäßiger" Entlassung bei dem Unternehmen intervenierte.

Es folgte ein Rechtsstreit, der sich durch alle Instanzen zog. Vor dem Obersten Gericht bekam die 54-Jährige aber schließlich Recht. "Völlig unbestritten ist ihre Dienstverfehlung. Aber es ist ein Unterschied, ob jemand erst ein halbes Jahr oder 20 Jahre angestellt ist", erklärt Christoph Radlingmayr, Arbeitsrechtsexperte der Arbeiterkammer Leoben gegenüber der "Kleinen Zeitung".

Kündigung erstritten

Laut Radlingmayr sei der Fall außergewöhnlich: "Bei solchen Verfahren kommen in der Regel nach und nach weitere Verfehlungen auf, die ins Bild des Vorwurfs passen", wird der Experte zitiert. Hier allerdings nicht, im Gegenteil: "Alle Kollegen und sogar der Dienstgeber haben sie über alle Maßen gelobt".

"Eine Verwarnung oder Versetzung hätte es als Sanktion getan", kommentiert Radlingmayr. Auch das Oberste Gericht befand aufgrund des bisherigen Zeugnisses der Verkäuferin, dass eine Fristlose eine zu scharfe Sanktion für ihre Verfehlung gewesen sei. Die Entlassung konnte in eine Kündigung umgewandelt werden, wodurch der 54-Jährigen Beendigungsansprüche in der Höhe von 28.000 Euro gesichert werden konnten.

"Praktisch unvermittelbar"

Die Frau hat mittlerweile einen neuen Job – durch Beziehungen. Zuvor war sie ein halbes Jahr arbeitslos, galt beim AMS wegen ihres Alters sogar als "praktisch unvermittelbar".

Taschenkontrollen, wie jene, bei der die 54-Jährige erwischt wurde, seien bei diesem Unternehmen Usus. Diese würden ein bis zwei Mal im Monat an den Mitarbeitern beim Verlassen des Gebäudes durchgeführt, seien allerdings rechtlich nicht unbedenklich, erklärt der AK-Experte am Rande und weist auf eine fehlende Betriebsvereinbarung diesbezüglich hin. In dem vorliegenden Fall hätte das aber keine Rolle gespielt, erklärt Radlingmayr.

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