Politik

"Frühstarterbonus" soll die Hacklerregelung ersetzen

Heftiger Streit um die so genannte Hacklerregelung. Geht es nach der Regierung, soll ein "Frühstarterbonus" sie ersetzen. Was das bedeuten würde.

Rene Findenig
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Bezieher kleiner Pensionen bekommen um 3,5 Prozent mehr.
Bezieher kleiner Pensionen bekommen um 3,5 Prozent mehr.
picturedesk.com

Die Hacklerregelung sah bisher vor, dass Arbeitskräfte mit 45 "echten" Beitragsjahren mit 62 Jahren in Frühpension gehen können, ohne Abschläge zu erleiden. Allerdings: Die mit Anfang 2020 eigentlich gestrichenen Pensions-Abschläge werden ab 2022 mit jährlich 4,2 Prozent wieder eingeführt. Neu soll dabei ein "Frühstarterbonus" kommen, wie die grüne Klubobfrau Sigrid Maurer im Gespräch mit der APA erklärt. Wer früh zu arbeiten beginnt, soll damit profitieren.

Konkret nämlich jene Personen, die bereits zwischen dem 15. und 20. Lebensjahr "gehackelt" haben. Sie sollen in der Pension monatlich 60 Euro zusätzlich zu ihrer fixen Pension bekommen. Grüne und ÖVP hätten sich auf dieses Modell bereits geeinigt, heißt es von Maurer, am Freitag soll es im Nationalrat bereits abgesegnet werden und dann am 1. Jänner 2022 in Kraft treten. Kosten soll die Maßnahme den Staat rund 40 Millionen Euro.

Vor allem Frauen sollen profitieren

Voraussetzung für den "Frühstarterbonus" sind nun insgesamt 25 Versicherungsjahre, die Auszahlung des Betrags soll ansonsten unabhängig vom Zeitpunkt des Pensionsantritts geschehen. "Fairer und geschlechtergerechter" sei diese Lösung, attestierte Maurer: "Der Frühstarterinnenbonus ist eine echte Hacklerregelung, von der jene Menschen profitieren werden, die früh zu arbeiten begonnen haben."

Profitieren sollen vor allem niedrige und mittlere Pensionen und Frauen, letztere hätten laut Maurer bisher praktisch keine Chance gehabt, auf 45 Versicherungsjahre zu kommen. Für sie würde die Hacklerregelung nun zur "Hacklerinnenregelung". Insgesamt sollen vom Frühstarterbonus vier Mal so viele Menschen wie von der Hacklerregelung profitieren können. Laut APA nahm die Hacklerregelung im ersten Halbjahr 2020 nur eine Frau in Anspruch.

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