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Fünf Jahre Haft für Käser wegen falschem "Emmentaler"

Ein Schweizer Käser wurde zu einer unbedingten Haftstrafe verurteilt. Er hat unter anderem "Emmentaler" verkauft, der gar keiner ist.

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Ein Schweizer Käsemeister probiert ein Stück seines heranreifenden "Emmentaler". Archivbild
Ein Schweizer Käsemeister probiert ein Stück seines heranreifenden "Emmentaler". Archivbild
picturedesk.com/dpa/picture alliance/Udo Bernhart

Bei ihrem Käse verstehen unsere eidgenössischen Nachbarn keinen Spaß. Das musste nun auch ein 52-jähriger Käseproduzent vor dem St. Galler Kantonsgericht am eigenen Leib erfahren. Das Gericht bestätigte jetzt das Urteil der Vorinstanz weitgehend – und gelangte (nicht rechtskräftig) zusätzlich zu weiteren Schuldsprüchen. Dem Mann droht wegen gewerbsmäßigen Betrugs, qualifizierter ungetreuer Geschäftsbesorgung, Veruntreuung und verschiedener weiterer Delikte eine unbedingten Freiheitsstrafe von 63 Monaten, was fünf Jahren und drei Monaten entspricht.

Der Angeklagte sei unter anderem dafür verantwortlich, dass große Mengen von Käse falsch deklariert worden seien, um Beiträge an die Sortenorganisationen zu umgehen, heißt es in der am Dienstag veröffentlichten Kurzbegründung des Gerichts. Der Käser habe außerdem "Verkäsungs- und Siloverzichtszulagen" treuwidrig nicht an die Milchproduzenten weitergeleitet. Er habe mit verschiedenen Transaktionen das von ihm geführte Unternehmen in Millionenhöhe geschädigt.

Freisprüche verlangt

In der Verhandlung vor dem Kantonsgericht warf die Staatsanwaltschaft dem Beschuldigten vor, mehrere tausend Tonnen Käse als "Emmentaler" verkauft zu haben, obwohl der Käse nicht nach dem Pflichtenheft der geschützten Ursprungsbezeichnung hergestellt worden sei. Weiter soll der Käser ein schwer durchschaubares Geflecht aus Darlehen, Schuldübernahmen, Pfandbriefen und Investitionen aufgebaut haben, von dem er persönlich finanziell profitierte.

Das Kreisgericht See-Gaster hatte ihn im Juli 2017 zu einer teilbedingten Freiheitsstrafe von drei Jahren verurteilt. Im Oktober 2018 folgte eine unbedingte Geldstrafe. Der Anklage war das zu wenig: Vor dem Kantonsgericht verlangte die Staatsanwaltschaft eine Freiheitsstrafe von sechs Jahren und fünf Monaten, dazu eine Geldstrafe von 130 Tagessätzen sowie eine Buße.

Der Käsermeister wollte hingegen einen Freispruch. Er argumentierte, er habe stets nach bestem Wissen und Gewissen gehandelt. Allerdings sei er kein Buchhalter, sondern habe sich auf Helfer und Berater verlassen. Sein Verteidiger lieferte in seinen Ausführungen Erklärungen für all die Vorgänge, die die Anklage vorgebracht hatte. Diese seien in der Geschäftswelt normal, erklärte er.

Käser wurde bereits verurteilt

Der 52-jährige Käser ist der St. Galler Justiz kein Unbekannter. 2016 wurde er vom Kantonsgericht wegen gewerbsmäßigen Betrugs verurteilt. Er soll über 9.000 Mastschweine illegal unter einem Qualitätslabel verkauft haben. Er focht das Urteil an, blitzte aber 2018 vor dem Bundesgericht ab.

Schon 2007 hatte der Mann vor Gericht gestanden. Auch damals wurde ihm als Käseproduzent Etikettenschwindel mit einem AOC-Gütesiegel vorgeworfen. Er wurde freigesprochen. Für Unmut sorgte damals, dass er vielen Landwirten Geld für Milchlieferungen schuldig blieb. Die Bauern mussten Millionen abschreiben.

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