Niederösterreich

Für Geld von Versicherung wird Frau übel verstümmelt

Wegen eines guten Lebens war eine Bulgarin nach Wien gekommen, wurde aber für einen Versicherungsbetrug furchtbar verstümmelt.

Daumen ab und Salzsäure für Versicherungsbetrug: Der Angeklagte (41)
Daumen ab und Salzsäure für Versicherungsbetrug: Der Angeklagte (41)
Denise Auer

Für eine miese Tat musste ein 41-Jähriger am Freitag erneut am Wiener Landl auf die Anklagebank. Er soll eine Bulgarin als Sache behandelt und aus Geldgier verstümmelt haben – mehr dazu hier

Unfallversicherung für Frau

Die Osteuropäerin war 2017, vermutlich via Menschenhändler, nach Wien gekommen. Die Frau hoffte einfach auf ein besseres Leben, konnte weder schreiben noch lesen, was ein 41-Jähriger ruchlos ausgenützt haben soll. Der Bosnier soll nämlich im Namen der Frau Unfallversicherungen abgeschlossen haben.

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    Der Angeklagte wurde in den Gerichtssaal geführt.
    Der Angeklagte wurde in den Gerichtssaal geführt.
    Auer

    Im Sommer 2018 soll der Bosnier einen heimtückischen Plan gefasst und einen "Putzunfall" vorgetäuscht haben: Um Geld von der Versicherung abzukassieren, fixierte er die Frau angeblich am Boden, träufelte ihr Salzsäure ins Gesicht, verätzte ein Auge. Dann brachte er das Opfer ins Krankenhaus. Im Spital gab er an, die Frau habe sich beim Putzen verletzt – ihr sei Putzmittel ins Auge gekommen.

    Salzsäure war "Putzunfall"

    Nur drei Wochen nach dem Salzsäure-"Unfall" soll der Angeklagte mit der jungen Bulgarin nach Ungarn gefahren sein. Dort fesselte er die Frau mit einer Helferin an einer Tür, hackte ihr angeblich den Daumen der linken Hand ab. Wieder soll er den Vorfall als Arbeitsunfall deklariert haben – insgesamt kassierte er von drei Versicherungen 25.000 Euro.

    Der Bosnier war bereits verurteilt worden, nur das Urteil wurde aufgehoben – mehr dazu hier. Der vom renommierten Strafverteidiger Mathias Burger vertretene Bosnier ist in U-Haft, seit einem Jahr läuft der Prozess, im Mai wurde die Verhandlung erneut vertagt, weil ein Laienrichter fehlte. Jetzt am Freitag (2. Juni) gab es endlich ein Urteil: Vier Jahre Haft wegen absichtlich schwerer Körperverletzung (nicht rechtskräftig).