Aufregung um ein hoch brisantes Urteil des Obersten Gerichtshofs. Ein Alkolenker hatte sich nach seinem Führerscheinentzug einfach einen neuen in Tschechien besorgt. Jetzt muss die Republik dem Vorarlberger Schadenersatz zahlen.
Aufregung um ein hoch brisantes Urteil des Obersten Gerichtshofs (OGH). Ein Alkolenker hatte sich nach seinem Führerscheinentzug einfach einen neuen in Tschechien besorgt. Jetzt muss die Republik dem Vorarlberger Schadenersatz zahlen.
Wer in Österreich seinen Führerschein verliert, darf diesen in einem anderen EU-Land erneut machen – auch wenn dafür in Österreich eine verordnete Nachschulung anhängt. So entschied nun der OGH in letzter Instanz im Prozess eines Voralberger Alkolenkers gegen die Republik. Das geht aus einem Bericht von "Vorarlberg Online" am Dienstag hervor.
Die Vorgeschichte zum Urteil
Dem Vorarlberger wurde schon im Jahr 2004 der Führerschein für 16 Monate entzogen, nachdem er bei einer Kontrolle alkoholisiert am Steuer seines Fahrzeugs aufgefallen war. Die angeordnete Nachschulung besuchte der Mann aber nie, sondern besorgte sich 2007 einen Führerschein aus Tschechien. Und genau hier liegt die Crux begraben – nach österreichischem Recht hätte der Mann ohne die geforderte Nachschulung keinen Anspruch auf einen Führerschein, weil er nicht über die notwendige Zuverlässigkeit für die Teilnahme am Straßenverkehr erfülle. Auf dieser Grundlage forderte die Bezirkshauptmannschaft 2012 auch seinen tschechischen Führerschein ein.
Der Mann klagte – und der Wiener Verwaltungsgerichtshof gab ihm Recht und erklärte den zweiten Führerscheinentzug für rechtswidrig. Nachdem diese Hürde genommen war, forderten der Vorarlberger Schadenersatz für die Gebühren seiner Bregenzer Anwälte sowie die zusätzlichen Fahrtkosten, die über einen Zeitraum von 24 Wochen angefallen wären.
OGH entschied gegen Republik
Die Klage zog sich durch alle Instanzen und landete schließlich beim Obersten Gerichtshof. Dieser entschied nun: der Entzug des tschechischen Führerscheins verstößt gegen geltendes EU-Recht. Es gebe keine Hinweise, dass der Mann die Anforderungen für den Erwerb eines Führerscheins in Tschechien nicht erfülle. Auch der österreichische Führerschein hätte dem Mann nicht auf unbestimmte Zeit entzogen werden dürfen.
In erster Instanz hatte das Landesgericht Feldkirch noch gegen die Amtshaftungsklage entschieden. Doch das Innsbrucker Oberlandesgericht, sowie der OGH entschieden d'accord zum Vorteil des Vorarlbergers. Über die tatsächliche Höhe der Schadenersatzsumme wird noch verhandelt.