Am Mittwoch wurde ein 33-Jähriger nach einem brutalen Raubüberfall auf ein Ehepaar in Breitenfurt zu fünf Jahren Haft verurteilt (nicht rechtskräftig). Von seinen beiden Komplizen fehlt nach wie vor jede Spur. Er selbst war aus Moldawien angereist.
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Der rumänisch-moldawische Staatsbürger war Teil eines Trios, das vor mehr als zwei Jahren ein Ehepaar in dessen Haus in Breitenfurt überfallen, gefesselt und geknebelt hatte. Mit Beute - Schmuck, Uhren und Geld - im Wert von knapp 70.000 Euro flüchteten die Täter damals. Er erhielt davon knappe 5.000 Euro, gab der Angeklagte am ersten Verhandlungstag an, diese schickte er nach Moldawien.
Er wurde am Landesgericht Wiener Neustadt des Raubes, versuchten Widerstands gegen die Staatsgewalt und gewerbsmäßigen Diebstahls schuldig gesprochen. Zu Prozessbeginn Ende April hatte sich der Mann der Mitwirkung schuldig bekannt, aber beteuert, nichts von einer Tatplanung oder auch einer Schusswaffe gewusst zu haben - für die Staatsanwältin, wie sie heute sagte, eine Schutzbehauptung.
Opfer "sehen" Überfall noch heute
Die Bilder von dem Überfall, als drei völlig schwarze Gestalten, mit schwarzen Nylonstrümpfen über den Köpfen, im Wohnzimmer über sie herfielen, sehe sie immer noch vor sich, sagte die 66-Jährige Frau. Ihr Ehemann, dem eine Rippe gebrochen wurde, musste, mit einer Waffe bedroht, den Tresor öffnen. Die ganze Zeit sei einer auf seinem Rücken gesessen, während der zweite die Räume durchsuchte, sagte der Zeuge. Die Opfer schilderten am Mittwoch ihre Erstickungsängste, als ihnen Klebebänder über den Mund verpasst wurden.
Endstation Klosterneuburg
Im vergangenen Dezember wurde dann der 33-Jährige ausgeforscht: Er wurde nach einem Einbruch in ein Haus in Klosterneuburg, wo er zusammen mit einem Komplizen Münzen und ein Tablet mitgehen ließ, festgenommen . Weil er sich gegen den WEGA-Beamten in Zivil, der ihn bemerkt hatte und nach dem Zuruf "Polizei" stellen wollte, mit einem Holzscheit zur Wehr setzte, war auch Widerstand gegen die Staatsgewalt angeklagt. Dazu kam noch ein weiterer Einbruchsversuch in Wien.
Richterin Gertraud Eppich führte in ihrer Urteilsbegründung aus, dass der Angeklagte geständig war und überdies unbestritten erst am Tag des Überfalls mit dem Bus aus Moldawien in Wien angekommen war, also in dubio pro reo keine langfristige Tatplanung möglich war. Die Gewerbsmäßigkeit der Diebstähle sei durch mehrere Delikte gegeben. Mildernd sei - bei einem Strafrahmen bis zu zehn Jahren - die bisherige Unbescholtenheit gewertet worden.