Österreich

Fünf Jahre Haft für Vergewaltigung 12-Jähriger

Heute Redaktion
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Zu fünf Jahren unbedingter Haft wegen Vergewaltigung ist am Donnerstag ein 45 Jahre alter Mann am Landesgericht Klagenfurt verurteilt worden. Laut Anklage verging er sich im Mai 2008 in Kärnten an einem damals zwölf Jahre alten Mädchen, nachdem er es mit einer unbekannten Substanz betäubt hatte.

Außerdem soll er dem Opfer 1000 Euro Schadenersatz zahlen. Der Verteidiger kündigte volle Berufung an. Das Urteil des Schöffensenats ist damit nicht rechtskräftig. Der Angeklagte zeigte sich nicht geständig. Vor Gericht sagte der 45-Jährige aus, zu dem vom Opfer genannten Tatzeitpunkt gar nicht in seiner Wohnung gewesen zu sein. Dort hatte laut Anklage der Übergriff stattgefunden. Ein belegbares Alibi konnte der Angeklagte aber nicht vorweisen.

In seiner Einvernahme beschrieb das Mädchen sein Verhältnis zum Angeklagten und die Geschehnisse der Tatnacht. Die Zwölfjährige kannte ihn als Stammgast des Lokals, in dem ihre Mutter arbeitete. "Er war wie ein Onkel für mich und gab mir zur Begrüßung immer ein Bussi", sagte es. Zu den Übergriffen kam es laut dem Mädchen während einer Übernachtung beim Angeklagten.

Opfer vertraute sich Freundin an

Unmittelbar nach der Tat vertraute es sich einer Freundin an, die ebenfalls in der Wohnung die Nacht verbracht hatte. Ein psychiatrischer Gutachter konstatierte bei dem Mädchen eine posttraumatische Belastungsstörung, die eine schwere Verletzung darstelle. Monate nach dem Vorfall verschlechterte sich die schulische Leistung der Jugendlichen, ein Jahr später war sie suizidgefährdet.

Diese verzögerte Reaktion sei für das Krankheitsbild geradezu typisch, so der Sachverständige. Die Mutter des Mädchens berichtete im Zeugenstand, ihre Tochter habe gerade wieder drei Monate in der Psychiatrie verbringen müssen. Der Verteidiger versuchte Zweifel an der Schuld seines Mandanten aufkommen zu lassen. Er stützte seine Verteidigungsstrategie auf die Kleidung des Opfers.

Keine Spermaspuren an Hose

Bei der gerichtsmedizinischen Untersuchung hatte man keine Spermaspuren auf der Hose des Mädchens gefunden. Wenn sich die Tat wie in der Anklage beschrieben abgespielt hätte, wäre der Gerichtsmediziner fündig geworden, so der Anwalt.

"Für den Schöffensenat gab es keine Zweifel an der Glaubwürdigkeit des Mädchens", sagte Richter Uwe Dumpelnik in der Urteilsbegründung. Der Angeklagte war in dieser Causa schon einmal nicht rechtskräftig schuldig gesprochen worden. Der Oberste Gerichtshof (OGH) hatte das Urteil aber wegen Verfahrensmängeln aufgehoben. Nun musste der Fall am Landesgericht neu verhandelt werden.