Österreich

Fünfköpfiger Familie droht die Abschiebung

Heute Redaktion
Teilen
Die Familie fürchtet jetzt ihre Abschiebung nach Tschetschenien
Die Familie fürchtet jetzt ihre Abschiebung nach Tschetschenien
Bild: NÖN, Birgit Kindler

Bereits seit fünf Jahren lebt Makka (28) mit ihrem Mann Kahsan und drei Kindern in Österreich. Jetzt sollen sie nach Tschetschenien abgeschoben werden.

Fünf Jahre lang ist Niederösterreich bereits die Heimat von dem Ehepaar Makka und Khasan und ihren drei Kindern. Seit einem Jahr leben sie in Haunoldstein (St. Pölten-Land). Khasan soll in seiner ehemaligen Heimat Tschetschenien der Tod drohen, weil er einem Mann in Lebensgefahr zur Flucht verholfen hatte, dennoch: Der Asylantrag wurde nun abgelehnt und die Familie soll abgeschoben werden.

"Hoffen auf ein Osterwunder"

Auch Angela Lahmer-Hackl von der Hilfsplattform "Willkommen Mensch Haunoldstein" kann diese Entscheidung nicht verstehen. "Der Familie wurde vor einem Jahr eine Wohnung in der Pfarrhofsgasse bei uns zugewiesen, unsere Mitglieder lernten mit ihnen Deutsch. Makka und Khasan sind voll integriert, würden jede Möglichkeit zu arbeiten annehmen. Sie kommen zu allen Veranstaltungen, und sogar zum Pfarrfest haben sie Kuchen gebracht - wir hoffen auf ein Osterwunder", so Lahmer-Hackl im Interview mit der NÖN. Die Plattform kämpfe für ein humanitäres Bleiberecht. Der Richter hätte seine Entscheidung ohne Gerichtsverhandlung getroffen.

"Keine asylrelevanten Fluchtgründe"

Matthias Petrisch vom Bundesverwaltungsgericht hingegen erläuterte die Ablehnung des Asylantrages gegenüber NÖN, wie folgt: „Es konnten keine asylrelevanten Fluchtgründe glaubhaft gemacht werden. Das Bundesverwaltungsgericht kam zum Ergebnis, dass im Herkunftsstaat weder individuelle Verfolgung droht, noch aktuelle und konkrete Verfolgungsgefahr aus Gründen der Rasse, Religion, Nationalität, Zugehörigkeit zu einer bestimmten sozialen Gruppe oder der politischen Gesinnung im Sinne der Genfer Flüchtlingskonvention."

Es überwiege das öffentliche Interesse an der Beendigung des unrechtmäßigen Aufenthalts im Bundesgebiet.

(Ros)

;