Österreich

Für Staatsanwaltschaft ist Amokfahrer unzurechnungsf...

Heute Redaktion
14.09.2021, 01:38

Einen Knalleffekt gibt es vor Beginn des Prozesses gegen den Grazer Amokfahrer Alen R., der am 20. Juni bei der Raserei durch die Grazer Innenstadt drei Menschen getötet und über 100 weitere Menschen laut Staatsanwaltschaft zu töten versucht hatte. Die Staatsanwaltschaft erklärte nun, dass R. nicht zurechnungsfähig war und beantragte deswegen eine Unterbringung des Beschuldigten in einer Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher.

Einen Knalleffekt gibt es vor Beginn des Prozesses gegen und beantragte deswegen eine Unterbringung des Beschuldigten in einer Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher.

Die Staatsanwaltschaft geht in ihrem Antrag davon aus, dass Alen R. bei seiner Amokfahrt durch Graz "unter dem Einfluss eines die Zurechnungsfähigkeit ausschließenden Zustandes, der auf einer geistigen oder seelischen Abartigkeit von höherem Grad", also konkret einer paranoid-halluzinatorischen Schizophrenie und wahnhaften Störung litt.

Der Antragauf seine Unterbringung in einber Anstalt ist das Ergebnis der Prüfung sämtlicher Ermittlungsergebnisse unter Einbeziehung der drei vorliegenden psychiatrischen Gutachten. Zwei davon beschrieben R. aufgrund seiner Psyche als nicht fähig, das Unrecht seiner Tat einzusehen. Bei allen drei Sachverständigen bestand jedoch Einigkeit darüber, dass der Beschuldigte die Taten unter dem Einfluss einer geistigen und seelischen Abartigkeit höheren Grades begangen hat und die Gefahr besteht, dass er weitere solche Taten begehen werde.

Das letzte Wort hat das Gericht

"Ein im Tatzeitpunkt nicht zurechnungsfähiger Täter kann für seine Taten zwar nicht bestraft, bei bestehender, seiner Abnormität entspringender Gefährlichkeit aber statt der Strafe auf Antrag der Staatsanwaltschaft vom Gericht in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher eingewiesen werden", heißt es von der Staatsanwaltschaft. Bei Vorliegen dieser Voraussetzungen schreibt das Gesetz zwingend vor, dass die Staatsanwaltschaft anstelle einer Anklageschrift bei Gericht einen Antrag auf Unterbringung in einer Anstalt einzubringen hat.

In jedem Fall findet aber ein Prozess vor einem Geschworenengericht statt, in dem die Geschworeren ein Urteil zu fällen und auf Basis der Ergebnisse der Hauptverhandlung letztlich auch alleine darüber zu entscheiden haben, ob der Täter zum Zeitpunkt der Tat zurechnungsfähig war oder nicht. Einen Termin für diese Verhandlung gibt es noch nicht.

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