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Gabalier gegen Kroko Jack: Wie es jetzt weitergeht

Heute Redaktion
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Kein Grund für Krokodilstränen! Der Fall Kroko Jack liegt jetzt bei der Staatsanwaltschaft.
Kein Grund für Krokodilstränen! Der Fall Kroko Jack liegt jetzt bei der Staatsanwaltschaft.
Bild: youtube/picturedesk

Der Linzer Rapper Kroko Jack wurde wegen der Anzeige von Andreas Gabalier bereits von der Polizei einvernommen. Jetzt liegt der Ball bei der Staatsanwaltschaft.

Der Streit zwischen Sänger Andreas Gabalier und dem Rapper-Duo Kroko Jack und Kid Pex wird jetzt ein Fall für die Staatsanwaltschaft. Wie bereits berichtet wurden die beiden Rapper von der Polizei einvernommen. Grund: Volks-Barde Andreas Gabalier hatte die beiden wegen eines Videos mit deftiger Songzeile und fragwürdiger Geste angezeigt.

Im Clip zu "So viel Polizei" heißt es in einer Passage: "I tät den Andi Gabalier net an die Wand stellen lassen, aber samma si ehrlich, eigentlich gehört er dasch..."

Der Linzer Rapper Kroko Jack (der eigentlich Markus Höflinger heißt) ist dabei zu sehen, wie er mit den Fingern eine Pistole formt und gegen eine Pappmaske mit dem Gesicht von Andreas Gabalier hält. Das stieß dem selbst ernannten Volksrock'n'Roller übel auf. Er zeigte beide Rapper an.

§ 282 StGB Aufforderung zu mit Strafe bedrohten Handlungen und Gutheißung mit Strafe bedrohter Handlungen

(1) Wer in einem Druckwerk, im Rundfunk oder sonst auf eine Weise, daß es einer breiten Öffentlichkeit zugänglich wird, zu einer mit Strafe bedrohten Handlung auffordert, ist, wenn er nicht als an dieser Handlung Beteiligter (§ 12) mit strengerer Strafe bedroht ist, mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren zu bestrafen.

(2) Ebenso ist zu bestrafen, wer auf die im Abs. 1 bezeichnete Weise eine vorsätzlich begangene, mit einer ein Jahr übersteigenden Freiheitsstrafe bedrohte Handlung in einer Art gutheißt, die geeignet ist, das allgemeine Rechtsempfinden zu empören oder zur Begehung einer solchen Handlung aufzureizen.

Wegen "Aufforderung zu mit Strafe bedrohter Handlung und Gutheißung mit Strafe bedrohter Handlungen" nach § 282 Strafgesetzbuch (siehe Infokasten). Kroko Jack und Kid Pex wurden bereits in Linz bzw. Wien von der Polizei zum Vorwurf Gabaliers einvernommen.

Warten auf Polizei-Bericht

"Wir warten jetzt auf den Polizei-Abschlussbericht, der die Befragungen wiedergibt. Er geht in weiterer Folge an die Staatsanwaltschaft", so Anwalt Arthur Machac (übrigens laut seiner Homepage auch DER "Experte für das Suchtmittelgesetz in Österreich" ist) gegenüber "Heute". Er vertritt den Wiener Kid Pex (im bürgerlichen Namen Petar Rosandic) in der Strafsache, ist zudem "beratend" für Kroko Jack tätig.

"Dass Andreas Gabalier sich durch das Video in Furcht und Unruhe versetzt fühlt, kann ich mir nicht vorstellen", sagt Machac.

Ob die provokativen Zeilen für Gabalier Grund zum Fürchten sind, entscheidet letztlich die Staatsanwaltschaft. Die ist jetzt am Zug.

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