Ein 73-jähriger pensionierter Arzt wurde heute, Montag, wegen des Verbrechens gegen das Verbotsgesetz zu zwei Jahren Haft, nicht rechtskräftig, verurteilt.
Dem 73-jährigen pensionierten Arzt wird das Verbrechen gegen das Verbotsgesetz angelastet. Heute, Montag, wurde er am Landesgericht Linz zu einer 24-monatigen Haftstrafe verurteilt. Er wurde in zwei von drei Fällen schuldig gesprochen. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.
Bereits im März 2015 war er wegen dieses Verbrechens zu einer bedingten Freiheitsstrafe von zwölf Monaten verurteilt worden. Diese Vorverurteilung bleibt laut heutigem Urteil weiter bedingt.
Brief an Gemeinde Mauthausen
Während des damaligen Strafverfahrens soll der Beschuldigte weitere Straftaten nach dem Verbotsgesetz begangen haben: Er soll dem Gemeindeamt Mauthausen einen von ihm handschriftlich verfassten Brief übergeben haben, in dem er die Existenz der Gaskammer im KZ Mauthausen geleugnet haben soll.
Außerdem soll er dem Brief das Parteiprogramm der NSDAP beigelegt haben. Er soll darin die Frage gestellt haben, was an diesem Parteiprogramm aus damaliger Sicht so schrecklich und verbrecherisch sei.
Rechtfertigungsversuche bei Vernehmung
Der 73-Jährige gesteht die Übergabe des Schreibens. Bei der Vernehmung versuchte er zu rechtfertigen, warum das Parteiprogramm der NSDAP keine typischen nationalsozialistischen Grundsätze enthalte.
(rs)