In Oberösterreich ist das Hundehaltegesetz verschärft worden. Betroffen davon sind vor allem Hundebesitzer, deren Vierbeiner schon einmal zugebissen haben. Die Besitzer sollen diese Tiere nicht mehr ausführen dürfen.
Anlass für das neue Gesetz ist laut "ORF Oberösterreich" der Fall einer Dogge, die im Februar einen 56-Jährigen anfiel und schwer verletzte. Die Besitzerin wurde mit einem Hundehalteverbot belegt, meldete das Tier dann aber einfach auf den Lebensgefährten an. Das Land griff nun durch - Hundehalter, die eine Anzeige wegen eines Bisses bekamen, sollen nicht nur ein Halteverbot bekommen, sondern auch ein Verbot, den Hund noch Gassi zu führen, falls der Hund auf jemanden anders angemeldet wird.
Ob das Verbot eingehalten wird, soll die Polizei und die jeweilige Gemeinde kontrollieren. Eine Ausnahme besteht beim neuen Gesetz: Betroffene Hunde dürfen weiter mit ihrem ehemaligen Besitzer in einem Haushalt leben, etwa, wenn der neue Halter der Partner oder ein anderes Familienmitglied ist. Gassi gehen bleibt aber auch hier tabu. Und kommt es dann zu erneuten Vorfällen, soll das Tier komplett abgenommen werden.