Österreich

Zug fuhr zu weit, Gäste mussten im Grünen raus

Vorfall im Bezirk Mistelbach: Ein Regionalzug fuhr über den Bahnsteig hinaus, Fahrgäste mussten am Grünstreifen raus – die ÖBB prüfen den Fall.

Heute Redaktion
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Ob und wenn, was schief gelaufen war, wird nun von den ÖBB geprüft. Fakt ist: Dienstagnachmittag fuhr der Regionalzug 2408 mit der geplanten Ankunft 15.53 Uhr im Bahnhof Neubau-Kreuzstetten (Bezirk Mistelbach) ein – der Lok-Führer verpasste aber den Bahnsteig, der Zug blieb erst ein gutes Stück danach stehen. Laut einem Zeugen mussten dann die Fahrgäste zwischen den Gleispaaren im Grünstreifen aus dem Zug aussteigen.

"Die Fahrgäste inklusive mir mussten zwischen zwei Zügen zum Bahnhof zurückgehen", schildert der Zeuge. In diesen Momenten soll aber auch ein Gegenzug (S7-Bahn) in den Bahnhof eingefahren sein. Der Passagier ortet Fahrlässigkeit bei den ÖBB: "Was wäre geschehen, wenn was passiert wäre?"

Die ÖBB bestätigen auf "Heute"-Anfrage den Vorfall. Grund für das Verpassen des Bahnsteiges dürften Witterungsverhältnisse (nass und feucht) gewesen sein: "So etwas sollte natürlich nicht passieren. Aber in der Meldung steht, dass es ein Rädergleiten gegeben hat", so Sprecher Christopher Seif.

In solchen Fällen gebe es ein striktes Prozedere, wie der Lok-Führer dann weiter zu verfahren hat. Üblicherweise müsste der Zug zum Bahnsteig zurückmanövriert werden. Eine Frage lautet nun, warum das nicht geschah. "Der korrekte Weg ist, der Lok-Führer meldet den Vorfall der Verkehrsleitzentrale und mit der Fahrdienstleitung wird dann entschieden, wie weiter verfahren wird", erklärt Seif.

Ein Zurückschieben in den Bahnsteig sei aber nur möglich, wenn ein Zugbegleiter dabei ist. Ob dies der Fall war, ist auch noch unklar. Ebenfalls noch nicht geklärt ist, ob der Lok-Führer den korrekten Weg eingehalten hat. "Wir müssen erst mit dem Lok-Führer sprechen, er wird befragt werden und der Fall wird überprüft", so Seif.

Falls der Lok-Führer falsch gehandelt hat, drohen ihm disziplinäre Konsequenzen. Die oberste Prämisse sei, dass in derartigen Fällen keine Gefährdung der Sicherheit für die Passagiere vorliege.