Österreich

Gäste stürzten durch Balkon - kein Nachspiel

Heute Redaktion
Teilen

Anfang Oktober sind zwei deutsche Urlauber in einem Ferienhaus im Pitztal durch den Balkon ihrer Unterkunft fünf Meter in die Tiefe gestürzt. Für den Vermieter gibt es keine juristischen Konsequenzen.

Anfang Oktober sind zwei deutsche Urlauber in einem Ferienhaus im Pitztal . Für den Vermieter gibt es keine juristischen Konsequenzen.

Einer der beiden Urlauber (27 und 28 Jahre) einer 18-köpfigen Reisegruppe hatte sich bei dem Sturz vier Rippen gebrochen, der andere war mit Prellungen davongekommen.

Gegen den Betreiber des Ferienhauses hat die Staatsanwaltschaft nach dem Vorfall ein Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts der fahrlässigen Körperverletzung eingeleitet. Ursache für den Balkonsturz waren morsche Querträger. Diese Baufälligkeit war laut Staatsanwaltschaft allerdings von außen nicht erkennbar. Zudem gibt es keine Verpflichtung, Balkone regelmäßig durch einen Sachverständigen prüfen zu lassen.

Dem Vermieter kann daher laut Staatsanwaltschaft keine Verletzung der Sorgfaltspflicht angelastet werden. Mit dieser Begründung wurde das Ermittlungsverfahren nun eingestellt.

;