Österreich

Gasthaus in Brand gesteckt: Wirte müssen ins Gefängn...

Heute Redaktion
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Finale im spannenden Indizien-Prozess gegen ein Wirts-Ehepaar: Das Duo soll sein eigenes Gasthaus angezündet haben, um dann Geld von der Versicherung zu kassieren. Urteil: je drei Jahre Haft.

Bis zuletzt beteuerten Fritz und Eva K. (Namen geändert) ihre Unschuld. "Wir haben unser Haus nicht angezündet." Rückblick: Im März 2013 brannte der Kirchenwirt im Bezirk Tulln bis auf die Grundmauern nieder. Schaden: 400.000 Euro. Bereits zwei Jahre davor hatte das Paar einen Betrieb durch Feuer verloren. Nach mehrmaliger Vertagung war am Mittwoch nochmals der Gutachter am Wort: "Das Feuer wurde fix gelegt", so seine Expertise.

Da der Richter nicht an so viele Zufälle (Hund und Wertsachen waren nicht im Gebäude, zwei Brände in 24 Monaten) glaubte, urteilte er bemerkenswert: Freispruch vom Vorwurf der Brandstiftung (sein eigenes Haus darf man anzünden, wenn niemand anderer gefährdet ist), aber je drei Jahre teilbedingte Haft (ein Jahr unbedingt) wegen Betrugsversuches. Das Wirtspaar erhob sofort Nichtigkeitsbeschwerde und legte Berufung ein – das Urteil ist nicht rechtskräftig.