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Gatte tot, aber Geld für Gutschein gibts nicht zurück

Heute Redaktion
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Bild: Fotolia

Ärger bei Doris B. (62) aus Hinterbrühl (Mödling): Zum 70er hatte die Frau ihrem Mann einen Tandemsprung geschenkt. Doch Walter B. erkrankte an Krebs, am 24. Februar 2016 starb der Senior an einem bösartigen Lebertumor.

Ärger bei Doris B. (62) aus Hinterbrühl (Mödling): Zum 70er hatte die Frau ihrem Mann einen Tandemsprung geschenkt. Doch Walter B. erkrankte an Krebs, am 24. Februar 2016 starb der Senior an einem bösartigen Lebertumor.

Den drei Jahre gültigen Gutschein (220 ) hatte er nicht mehr einlösen können. "Ich rief bei der Firma an, doch der Gutschein ist nicht gegen Bargeld umtauschbar", so Witwe Doris D. verzagt. Rudolf Loos von "Loos und Partner" erklärt: "Die Gutscheine sind übertragbar, aber wir zahlen nichts bar aus. Wir spendeten sogar zwei Tandemsprünge für die Krebshilfe. Mein Angebot: Der Gutschein ist unbegrenzt gültig!"