Österreich

Gatten Mund und Nase zugehalten - Strafe zu gering

Heute Redaktion
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Das Urteil gegen eine 43-Jährige, die im Vorjahr im Bezirk Grieskirchen ihrem 49-jährigen Ehemann mit einem spiritusgetränkten Tuch Mund und Nase zugehalten haben soll, wird nicht rechtskräftig. Die Staatsanwaltschaft legte gegen das Strafmaß Berufung ein, wie das Landesgericht Wels am Mittwoch mitteilte.

Das Urteil gegen eine 43-Jährige, die im Vorjahr im Bezirk Grieskirchen ihrem 49-jährigen Ehemann mit einem  spiritusgetränkten Tuch Mund und Nase zugehalten  haben soll, wird nicht rechtskräftig. Die Staatsanwaltschaft legte gegen das Strafmaß Berufung ein, wie das Landesgericht Wels am Mittwoch mitteilte.

Die Frau war Freitagabend zwar wegen Mordversuchs schuldig gesprochen worden, das Gericht entschied sich aber für eine außerordentliche Strafmilderung und verhängte bei einem Rahmen von zehn bis 20 Jahren nur fünf Jahre teilbedingt.

Die Angeklagte, die angab von ihrem Mann jahrelang misshandelt worden zu sein, hatte sich nach der Urteilsverkündung zwar Bedenkzeit erbeten, den Spruch dann aber nicht angefochten.