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Gauck unterzeichnete die Gesetze zum ESM

Heute Redaktion
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Bild: Paul Zinken (dapd)

Der deutsche Bundespräsident Joachim Gauck hat einen Tag nach der Entscheidung des deutschen Bundesverfassungsgerichts die Gesetze zum Euro-Rettungsschirm ESM und zum Fiskalpakt unterzeichnet.

Gauck hatte nach der Verabschiedung der Gesetze im Deutschen Bundestag und Bundesrat Ende Juni mit der Unterschrift gewartet, bis über die Eilanträge von Euro-Kritikern in Karlsruhe entschieden war. Zu den von Gauck ausgefertigten Gesetzen gehören auch die Zustimmungsgesetze zum ESM-Vertrag, zum Fiskalvertrag und zur Änderung des Vertrages über die Arbeitsweise der Europäischen Union. Das Bundesverfassungsgericht habe die Voraussetzungen für die Ausfertigung geschaffen.

Damit der ESM-Vertrag völkerrechtlich in Kraft treten kann, müssen aber auch die Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts erfüllt sein, heißt es weiter. Hierfür werde die Bundesregierung - wie von ihr angekündigt - Sorge tragen.

Die Karlsruher Richter hatten am Mittwoch grünes Licht für den dauerhaften Rettungsschirm ESM gegeben, aber Auflagen gemacht. So muss völkerrechtlich verbindlich festgelegt werden, dass die deutsche Haftung auf 190 Milliarden Euro begrenzt bleibt - sofern der Deutsche Bundestag keine andere Entscheidung trifft. Euro-Gruppenchef Jean-Claude Juncker will den ESM im Oktober starten lassen.