Antrag erst abgelehnt

Gebührenbefreit, aber GIS kassierte 105 € von Mutter

Andrea W. ist wütend: Obwohl sie die Voraussetzung für die Gebührenbefreiung erfüllt, wurde ihr Antrag erst abgelehnt. Der ORF buchte ihr 105 Euro ab.

Wien Heute
Gebührenbefreit, aber GIS kassierte 105 € von Mutter
Der Antrag auf Gebührenbefreiung von Andrea W. (r.) wurde abgelehnt.
Weingartner-Foto / picturedesk.com, zVg

Seit 1. Jänner 2024 müssen alle Haushalte ohne Befreiung die neue ORF-Gebühr bezahlen, egal, ob sie ein Fernsehgerät besitzen oder nicht. So müssen etwa Wiener jährlich 183,60 Euro hinblättern. Einzige Ausnahme: Wenn die Anforderungen erfüllt werden, kann ein Antrag auf Gebührenbefreiung gestellt werden.

Das wichtigste Kriterium ist dabei das Haushalts-Nettoeinkommen aller dort lebenden Personen. Bei einem Zwei-Personen-Haushalt beträgt die Grenze seit 1. Jänner 2024 zum Beispiel 2.152,03 Euro. Anspruchsberechtigt sind zudem laut "orf.beitrag.at" etwa Arbeits- und Gehörlose, Lehrlinge, Pensionisten sowie Personen, die eine Beihilfe zum Kinderbetreuungsgeld, Studien- bzw. Schülerbeihilfe oder eine Mindestsicherung beziehen.

Auch erhöhte Familienbeihilfe gilt für Anspruch

Auch Alleinerzieherin Andrea W. (Name geändert), die für ihre erheblich beeinträchtigte Tochter (13) erhöhte Familienbeihilfe bezieht, wollte sich rechtzeitig informieren, rief im vergangenen Sommer die kostenpflichtige Info-Hotline an (10 Cent/Minute): "Ich dachte erst, dass ich Pflegegeld brauche für den Anspruch. Aber ich habe dann die Auskunft erhalten, dass erhöhte Familienbeihilfe (nicht auf der Homepage angeführt, gilt aber für den Punkt Pflegegeld oder einer vergleichbaren Leistung, Anm.) und für einen Zwei-Personen-Haushalt 1.963 Euro als Grenze gelten", erzählt die 40-jährige Wienerin, die in Währing wohnt, im Gespräch mit "Heute".

Am 22. August reichte die 40-Jährige den Antrag auf Gebührenbefreiung bei der ORF-Beitrags Service GmbH (damals GIS) ein, legte den Bescheid für den Bezug der erhöhten Familienbeihilfe bis zum Jahr 2028 bei. Doch das reichte dem ORF nicht: "Sie wollten einen Auszug der Familienbeihilfe für das Jahr 2023, da es für sie nicht ersichtlich ist, ob die Familienbeihilfe noch aktuell ist", schüttelt Andrea W. den Kopf.

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    Die "Barbara Karlich Show" heißt nun "Barbara Karlich - Talk um 4".
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    Hans Leitner/ORF
    Mein Antrag wurde abgelehnt. Ich habe daraufhin Widerspruch eingelegt, weil ich alle Unterlagen eingereicht habe
    Andrea W.
    verärgerte (Nicht-)Beitragszahlerin

    Die Alleinerzieherin erhielt schließlich im November die Ablehnung des Antrags: "Ich habe daraufhin Widerspruch eingelegt, weil ich alle Unterlagen eingereicht habe. Seitdem ist mein Antrag in Bearbeitung. Nachdem ich in drei, vier E-Mails immer wieder vertröstet wurde, hing ich sogar 20 bis 30 Minuten in der Warteschleife der kostenpflichtigen Hotline", meint Andrea W.

    Doch, nicht nur das die 40-Jährige bis dato keine Antwort erhalten hat, nun wurden ihr auch noch 105 Euro abgebucht: "Wie der ORF auf diesen Betrag kommt, ist mir ehrlich gesagt ein Rätsel. Offenbar wurde von Oktober bis Dezember 2023 eine Gebühr für Radio und Fernsehen verrechnet", zeigt sich Andrea W. ratlos.

    Antrag auf Befreiung wurde nun stattgegeben

    Auf "Heute"-Nachfrage bei der Pressestelle der ORF-Beitrags Service GmbH heißt es: "Der Antrag wurde von Frau W. im August '23 bei der GIS eingebracht, allerdings hat sie dabei nicht die aktuelle Anspruchsgrundlage vorgelegt. Die erhöhte Familienbeihilfe war datiert aus November 2021 und für den Zeitraum Juli 2020 bis November 2021 genehmigt. Daher kam es zu einer Ablehnung des Antrages und einer neuen Vorschreibung der Rundfunkgebühren."

    Und weiter: "Im Rahmen der Einspruchsfrist hat uns Frau W. im Dezember '23 die aktuelle erhöhte Familienbeihilfe aus dem Jahr 2023 übermittelt und abermals eine Mitteilung aus Dezember 2021 beigelegt, auf der allerdings die erhöhte Familienbeihilfe von Juli 2020 bis September 2028 angeführt ist. Dem Antrag konnte somit stattgegeben werden und die bereits eingezahlte Forderung wird wieder rückerstattet."

    red
    Akt.