Ein PC mit Internet-Zugang ist keine Rundfunkempfangs-Einrichtung - auch wenn damit im Browser ORF-Angebote abgerufen werden können. Zu diesem Schluss kommt der Verwaltungsgerichtshof.
Ein PC mit Internet-Zugang ist keine Rundfunkempfangs-Einrichtung – auch wenn damit im Browser ORF-Angebote abgerufen werden können. Zu diesem Schluss kommt der Verwaltungsgerichtshof.
Damit darf die GIS künftig für entsprechende Geräte keine Gebühr mehr kassieren. Laut den Richtern sind Rundfunkempfangs-Einrichtungen nur Geräte, die tatsächlich Rundfunk-Technologie nutzen – also den Empfang per Antenne und Kabel erlauben. Das heißt aber: Steckt im Computer eine TV-Karte, muss schon gezahlt werden.
Gebührenfrei ist hingegen "der Empfang von Rundfunkprogrammen aus dem Internet mittels Computer unter Einsatz der Streaming-Technologie". Ob Betroffene nun Geld zurückfordern können, ist laut den klagenden Anwälten Johannes Öhlböck und Arnold Gangl derzeit noch unklar.