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Gebühren auf Parken, Wasser, Kanal werden erhöht

Heute Redaktion
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Bild: Fotolia / Symbolfoto

Die Stadt Wien erhöht ab 1. Jänner 2017 maßgebliche Gebühren: So wird man für Wasser, Abwasser (kanal) und Parken mehr zahlen müssen. Auch für die Müllabuhr steigen die Gebühren, wie am Freitag bekannt wurde.

Die Stadt Wien erhöht ab 1. Jänner 2017 maßgebliche Gebühren: So wird man für Wasser, Abwasser (Kanal) und Parken mehr zahlen müssen. Auch für die Müllabuhr steigen die Gebühren, wie am Freitag bekannt wurde.

Die Erhöhung beträgt meist 3,3 Prozent, die Parkgebühr wird jedoch um 5 Prozent teurer, wie das Büro von Finanzstadträtin Renate Brauner (SPÖ) mitteilte. Für einen 3-Personen-Haushalt bedeutet das eine monatliche Erhöhung von 1,46 Euro/Monat.

Kostensteigerung in Prozent:


Müllabfuhr (Umleersystem): +3,3 % (im Vergleich zu 1.1.2014)
Müllabfuhr (Abholsystem): +2,5 % (im Vergleich zu 1.1.2015)
Wasserbezugsgebühr: +3,3 % (im Vergleich zu 1.1.2014)
Abwassergebühr: +3,3 % (im Vergleich zu 1.1.2014)
Parkometeragbabe: +6,2 % (im Vergleich zu 1.3.2012)
Gebrauchsabgabe: +3,8% (im Vergleich zu 1.3.2013)


Auch valorisiert werden muss die so genannte Parkometerabgabe („Parkscheine“). Diese wird pro halbe Stunde Abstellzeit von 1,00 Euro auf 1,05 Euro bzw. pro Stunde von 2,00 Euro auf 2,10 Euro usw. erhöht.

So werden Parkgebühren erhöht:


1/2 Std: Alt: 1 EUR Neu: 1,05 EUR
1 Std: Alt: 2 EUR, Neu: 2,10 EUR
1,5 Std:  Alt: 3 EUR, Neu: 3,15 EUR
2 Std: Alt: 4 EUR, Neu: 4,20 EUR
15 Min: gebührenfrei


Zur Ausgabe der neuen Parkscheine ist geplant, diese beginnend rund sechs Wochen vor dem 1.1.2017 auszugeben. Ab 1. Jänner 2017 müssen die neuen Parkscheine dann in ganz Wien verwendet werden. Alte Parkscheine können aber 6 Monate lang – also bis Ende Juni 2017 - bei allen Wiener Stadtkassen zum bis 31. Dezember 2016 gültigen Tarif zurückgegeben oder mit Aufzahlung gegen neue Parkscheine umgetauscht werden.

Auch für eine Reihe von Gebrauchsabgaben - vor allem für Unternehmen von Relevanz - muss man künftig tiefer in die Tasche greifen, wie die Stadt Wien bekannt gab.

Die Anpassung werde aufgrund des geltenden Valorisierungsgesetzes vorgenommen. Der Wert ergibt sich aus der Höhe der Inflation. Jedes halbe Jahr wird geprüft, ob der Indexwert seit der letzten Erhöhung um drei Prozent oder mehr gestiegen ist.

Bei der  Müllabfuhr  war erst heuer die Containerabholung finanziell angepasst worden.

Niedrige Gebühren im Vergleich zu Deutschland

Die Stadt Wien hat berechnet, dass die jährlichen Wassgebühren in Wien mit 264,14 Euro im Vergleich mit den 15 größten Städten Deutschlands an vorletzter Stelle hinter Frankfurt liegt, betrachtet man einen 3-Personen-Haushalt mit 366 Litern Wasser-Tagesverbrauch. Die durchschnittlichen Kosten im gesamten Raum Deutchland betragen allerdings 333 Euro.

Kritik von NEOS, FPÖ

Das Budget der Stadt Wien krache an allen Ecken und Enden, und wieder einmal müssen die Gebührenzahler herhalten, ärgert sich Bettina Emmerling, Umweltsprecherin von NEOS Wien."Diesmal hat man es sogar besonders eilig – durch das unsägliche Valorisierungsgesetz werden die Gebühren automatisch erhöht, sobald die Inflation seit der letzten Erhöhung 3 Prozent überschreitet. Laut Statistik Austria ist diese seit Jänner 2014 aber nur um 2,95% gestiegen. Man weiß noch gar nicht sicher, ob die Inflation bis Anfang 2017 tatsächlich um über 3 Prozent gestiegen sein wird. Im Juli hatten wir sogar eine Deflation von minus 0,4 Prozent."

"Einen unfassbaren Affront" nennt Wiens FPÖ-Vizebürgermeister Johann Gudenus die Ankündigung. "Jetzt sollen also schon wieder Familien und Autofahrer die Unfähigkeit der Stadtregierung, mit Geld umzugehen, ausbaden", ist Gudenus empört.

"Wirtschaftspolitisches Desaster"

Auch die Wirtschaftskammer sieht die Gebührenerhöhungen als Gefahr für den Konjunkturaufschwung: "Die Gebührenerhöhungen kommen zum denkbar ungünstigsten Zeitpunkt, so würgt man die zarte Konjunktur gleich ab. Das ist für den Wirtschaftsstandort eine Hiobsbotschaft und ein wirtschaftspolitisches Desaster", sagte WK-Wien-Präsident Walter Ruck.

Lesen Sie weiter: Was die Zahlen konkret bedeuten

Müllabfuhrabgabe (Abholsystem): Die Müllabfuhrabgabe im Abholsystem (Container) ist nicht zu valorisieren, die letzte Erhöhung war am 1.1.2015, der Schwellenwert beträgt 3%, der Indexstand erst + 2,5%.

Müllabfuhrabgabe (Umleersystem): Grundbetrag für eine Entleerung eines Sammelbehälters mit 110 und 120 Liter Inhalt: von 4,41 auf 4,56 Euro (+ 15 Cent)

Abwassergebühr: von 1,97 Euro auf 2,04 Euro je Kubikmeter (+ 7 Cent)

Wasserbezugsgebühr: für jeden Kubikmeter abgegebenes Wasser: von 1,80 Euro auf 1,86 Euro (+ 6 Cent)

Wasserzählergebühren (jährlich): für Wasserzähler mit einer Anschlussgröße:


bis zu 13 mm lichten Durchmesser 24,95 (bisher 24,15) Euro (+ 80 Cent)
über 13 bis 25 mm lichten Durchmesser 49,88 (bisher 48,29) Euro (+ 1,59 Euro)
über 25 bis 40 mm lichten Durchmesser 74,83 (bisher 72,44) Euro (+ 2,39 Euro)
über 40 bis 60 mm lichten Durchmesser 99,77 (bisher 96,58) Euro (+ 3,19 Euro)
über 60 bis 80 mm lichten Durchmesser 49,66 (bisher 144,88) Euro (+ 4,78 Euro)
über 80 bis 100 mm lichten Durchmesser 199,54 (bisher 193,17) Euro (+ 6,37Euro)
über 100 mm lichten Durchmesser 299,31 (bisher 289,75) Euro (+ 9,56 Euro)


Gebrauchsabgabe:

Beim Gebrauchsabgabegesetz (GAG) ist bei den amtlich bemessenen Gebühren aufgrund der VPI-Entwicklung ebenfalls eine allgemeine Anpassung in der Höhe von + 3,8 % vorzunehmen (Preisentwicklung von 1.3.2013 bis 30.6.2016). Dies betrifft rund 20 Tarifposten für die Nutzung öffentlicher Flächen auf Gemeindegrund für Ladenvorbauten, Verkaufsstände, Warenausräumungen, Sammelcontainer, usw.

Parkometerabgabe (Parkschein):

Die letzte Tarifanpassung fand am 1.3.2012 statt, gemäß gesetzlicher Grundlage ist in fünf Cent Schritten zu erhöhen. Der Schwellenwert beträgt derzeit 5%, der Indexstand für 30.6.2016 + 6,2%.

Alle Einnahmen aus der Parkometerabgabe werden zu 100% zweckgebunden für Investitionen im Verkehrsbereich verwendet, im Jahr 2015 waren das:

Förderung des öffentlichen Verkehrs: 116,982.134,78 Euro
Förderung der Verkehrssicherheit: 21,263.925,49 Euro
Bau von Garagen: 10,646.250 Euro
Förderung des Radverkehrs: 6,736.584,60 Euro
Bau von P&R-Anlagen: 5,295.065 Euro