Die Geburt eines Kindes ist auch für Väter oft der freudigste Tag im Leben: Wie lange Sie anlässlich der Geburt Ihres Kindes freigestellt sind, ist in Ihrem Kollektivvertrag geregelt. Üblicherweise handelt es sich um einen Tag, und zwar den Tag der Geburt.
Allerdings gibt es die Möglichkeit, den Papamonat zu nutzen. Dafür ist ein gemeinsamer Haushalt mit dem Kind notwendig. Außerdem muss der Papamonat dem Dienstgeber spätestens drei Monate vor dem errechneten Geburtstermin gemeldet werden. Eine Mindestbeschäftigungsdauer oder eine bestimmte Betriebsgröße sind für den Anspruch auf den Papamonat nicht Voraussetzung.
„Welche Fristen Sie beachten müssen, dazu beraten Sie unsere Arbeitsrechtsexperten kompetent“, sagt AK Niederösterreich-Präsident und ÖGB NÖ-Vorsitzender Markus Wieser.
AK-Arbeitsrechtsberatung: 057171-22000