Österreich

Baby tot, Kind behindert: Das sagt die Klinik

Heute Redaktion
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Ein Baby starb bei der Geburt in Schladming, Vanessa (9) blieb nach Komplikationen behindert. Gegen die Klinik wurde Anklage erhoben, das Spital nahm nun Stellung.

Im Fall "Geburtenstation Schladming" (alles dazu hier) nahm die Klinik jetzt dazu Stellung, hält fest: "In sechs Fallen wurden die Untersuchungen gegen die Klinik zwischenzeitlich eingestellt. In vier Fällen hat die Staatsanwaltschaft nun Strafantrag gegen die Klinik Diakonissen Schladming gestellt."

In zwei Fallen erfolgte bereits eine zivilrechtliche Einigung mit den betroffenen Familien (Anm.: mit Mutter von totem Kind und Mutter von behindertem Kind).

Gegengutachten

"Die Klinik Diakonissen Schladming bedauert ausdrucklich – unabhangig davon, ob ein Behandlungsfehler vorliegt oder nicht – wenn im Zuge von Geburten Probleme auftraten und Patienten zu Schaden gekommen sind. Die Fälle im aktuellen Strafantrag betreffen je eine Geburt aus den Jahren 2010, 2011, 2013 und 2014 und waren in den Jahren 2015 und 2016 bereits Gegenstand umfangreicher medialer Berichterstattung. Seither wurde die geburtshilfliche Einrichtung der Klinik mehrfach behördlich uberpruft und die Grundlage der geburtshilflichen Versorgung durch die Behörde mit Hilfe externer Sachverständiger völlig neu definiert. Es gab im Zeitraum seit 2015 keinerlei Beanstandungen seitens der Behörde", heißt es in einer Presseaussendung des Krankenhauses.

Und: "Die strafrechtliche Verantwortung ist von einer moglichen zivilrechtlichen Haftung zu unterscheiden. Im Strafverfahren selbst wurde vom Gericht nunmehr ein neues Sachverstandigengutachten bereits in Auftrag gegeben", heißt es von Seiten der Klinik Diakonissen Schladming (Stmk.). (Lie)