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Gefängniswärter schläft während Nachtwache ein

Acht Jahre lang schlief ein Schweizer Mitarbeiter des Gefängnisses regelmäßig während seinem Nachtdienst. Er wurde fristlos gekündigt.

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Gefängnis-Hof (Symbolfoto)
Gefängnis-Hof (Symbolfoto)
Bild: iStock

Ein Wärter des Gefängnisses von Crêtelongue VS schlief acht Jahre lang regelmäßig während seiner Nachtschicht. Als drei Abteilungsleiter eine nächtliche Inspektion durchführten, flogen seine Dienst-Nickerchen auf. Sowohl er als auch sein Mitarbeiter, der ihm bei der Missachtung seiner Pflichten den Rücken deckte, wurden fristlos entlassen.

Beschwerde gegen Kündigung vom Bundesgericht abgewiesen

Der schlafende Gefängniswärter hat sich gegen diese Kündigung gewehrt – jedoch ohne Erfolg. Die Entlassung wurde vom Bundesgericht nun bestätigt. Der Mitarbeiter habe seine Treue- und Sorgfaltspflichten stark vernachlässigt. Dass die beiden Justizvollzugsbeamten den Nachtrapport sogar vorgängig ausgefüllt und unterzeichnet hätten, habe das Fass zum Überlaufen gebracht.

Schon seit geraumer Zeit hegte die Abteilungsleitung des Gefängnisses einen Verdacht. Im Oktober 2018 kontrollierte sie deshalb die Nachtwache. Dabei fand sie einen der beiden Diensthabenden in einem geschlossenen Raum auf einem Liegestuhl schlafend vor, obwohl er in der Zentrale hätte sitzen müssen. Der Funktionär gab schließlich zu, dass er seit 2010 regelmäßig während seiner Nachtwache schlafe.

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