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"Muss zum Gericht, um mich lebendig erklären zu lassen"

Eine Französin kämpft für die gerichtliche Bestätigung, dass sie lebt. Die Behörden hatten sie für tot erklärt, ohne es zu überprüfen.

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Jeanne Pouchain
Jeanne Pouchain
JEAN-PHILIPPE KSIAZEK / AFP / picturedesk.com

Eine 58-jährige Frau zieht in Lyon vor Gericht, um sich für lebendig erklären zu lassen. Jeanne Pouchain, die vermeintlich Tote, hat ihre Ausweise, ihr Bankkonto und ihre Krankenversicherung verloren.

"Es ist eine verrückte Geschichte", sagte Pouchains Anwalt Sylvain Cormier der Nachrichtenagentur AFP. Eine frühere Mitarbeiterin von Pouchains Reinigungsfirma habe einfach behauptet, ihre Chefin sei tot – "ohne jeden Beweis vorzulegen, und jeder hat es geglaubt", sagte er. "Niemand hat es überprüft."

Hintergrund ist ein Rechtsstreit: Die ehemalige Mitarbeiterin musste nach Angaben des Anwalts im Jahr 2000 gehen, nachdem Pouchain einen größeren Auftrag verloren hatte.

Jeanne Pouchain kämpft vor Gericht dafür, für lebendig erklärt zu werden.
Jeanne Pouchain kämpft vor Gericht dafür, für lebendig erklärt zu werden.
JEAN-PHILIPPE KSIAZEK / AFP / picturedesk.com

Vier Jahre später sprach ein Arbeitsgericht der gefeuerten Putzfrau mehr als 14.000 Euro Entschädigung zu. Das Urteil wurde aber nie vollstreckt, da sie gegen Pouchains Firma geklagt hatte und nicht gegen sie selbst.

Weder tot, noch lebendig

"Die Behörden haben mir mitgeteilt, ich gelte inzwischen nicht mehr als tot, aber auch noch nicht als lebendig", so Pouchain.

Ein Berufungsgericht verurteilte dann nach langem juristischen Tauziehen Pouchains Mann und Sohn zur Zahlung der Entschädigung. Das Gericht ging davon aus, dass die frühere Arbeitgeberin tot sei.

Der Anwalt der ehemaligen Mitarbeiterin stellt die Dinge jedoch ganz anders dar: Pouchain sei selbst an der Misere schuld, da sie sich tot gestellt habe, um der Justiz zu entgehen und keine Briefe mehr beantwortet habe. Pouchain sagte AFP, sie hoffe nun auf die gerichtliche Bestätigung, dass sie lebe. 

 "Die Behörden haben mir mitgeteilt, ich gelte inzwischen nicht mehr als tot, aber auch noch nicht als lebendig."

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