Politik

Geheimschutzregeln: Prammer stärkt Kopf den Rücken

Heute Redaktion
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Die umstrittenen neuen Geheimschutzregeln für das Parlament sollen in zwei Wochen weiter verhandelt werden. Das haben die Nationalratspräsidenten und Klubobleute am Dienstag bei der Präsidiale beschlossen. Während ÖVP-Klubchef Reinhold Lopatka die aktuellen Vorschläge seiner Partei verteidigte, kritisierte etwa Grünen-Chefin Eva Glawischnig sie als "absolut überschießend". Am Donnerstag steht die einzige Plenarsitzung im Juni auf dem Programm. Schützenhilfe kommt für die ÖVP von Nationalratspräsidentin Barbara Prammer.

Die umstrittenen neuen auf dem Programm. Schützenhilfe kommt für die ÖVP von Nationalratspräsidentin Barbara Prammer.

Glawischnig geht der (ÖVP) für die Geheimschutzordnung zu weit. Demnach würde schon ein befürchteter "äußerst schwerer Schaden" für die wirtschaftlichen Interessen von Bund, Ländern oder Gemeinden ausreichen, um die höchste Geheinhaltungsstufe zu verhängen. In Deutschland könnten Informationen dagegen nur dann als "streng geheim" eingestuft werden, wenn ihre Veröffentlichung den Bestand der Republik gefährde, argumentiert Glawischnig.

Verteidigt wurde der Vorschlag dagegen von VP-Klubchef Lopatka. Transparenz sei in der politischen Arbeit wichtig. Die Respektierung fundamentaler Bürgerrechte müsse aber auch im Parlament und nicht nur vor den Toren des Hohen Hauses Anliegen aller Parlamentsparteien sein, so der VP-Klubchef. Daher brauche auch Österreich Standards zum Schutz von Persönlichkeitsrechten.

Diskussion um mehr Persönlichkeitsschutz

Auf die Notwendigkeit des Persönlichkeitsschutzes verwies im Ö1-"Mittagsjournal" auch der Dritte Nationalratspräsident Norbert Hofer (FPÖ) - etwa wenn sich ein Unbescholtener in einer parlamentarischen Anfrage mit Vorwürfen konfrontiert sehe.

Weiterverhandelt werden soll nun bei einer Sonderpräsidiale am 24. Juni. Wobei nur die Geheimschutzordnung selbst am Programm steht, nicht aber die ebenfalls (vor allem auf Twitter) und zum Datenschutz. Die Social Media-Frage soll im Geschäftsordnungskomitee weiter verhandelt werden.

Prammer stellt sich auf Kopfs Seite

Nationalratspräsidentin Barbara Prammer (SPÖ) verteidigte indes sowohl die geplante Geheimschutzordnung als auch Karlheinz Kopf. Mit der Kritik an seinem Vorschlag habe man Kopf "sehr unrecht getan". In die Sache sei "sehr viel hineingeheimnisst" worden, dabei sei eine solche Regelung dringend nötig und Voraussetzung für die U-Ausschuss-Reform.

Die Arbeit des Parlaments sei grundsätzlich öffentlich, auch die Dokumente, versicherte Prammer am Dienstag. Aber es gebe Situationen und Themen, die Ausnahmen erfordern - z.B. laufende Ermittlungen, Veranlagung öffentlicher Gelder etc. Andere Parlamente hätten längst eine Regelung - und in Österreich sollte nicht mehr "die Präsidentin im freien Flug etwas mit dem Regierungsmitglied ausmachen" müssen.

Kopf arbeitete in Prammers Auftrag

Kopf habe seinen Vorschlag in ihrem Auftrag ausgearbeitet, nahm Prammer ein "Nicht-Parteimitglied" in Schutz - wobei sie mit seinem Vorschlag nicht rundum übereinstimmt. So z.B. die strafrechtlichen Konsequenzen, die Kopf für die Weitergabe von Dokumenten mit den höchsten Geheimhaltungsstufen vorsieht. Dafür müsste man die Immunität lockern, merkte Prammer an, aber diese Diskussion sollte man vorerst ruhen lassen. Nichts hat sie gegen vier Geheimhaltungsstufen; es gebe ja auch viele Varianten der Übermittlung (Einsichtnahme, elektronische Übermittlung etc.).

Wichtig ist Prammer, dass das Parlament nicht an die vom Regierungsmitglied vorgesehene Geheimhaltungsstufe gebunden ist. Bei Uneinigkeiten zwischen Regierung und Opposition über eine Einstufung z.B. im U-Ausschuss würde Prammer auch diese Frage dem Verfassungsgerichtshof (VfGH) zur Entscheidung vorlegen.

Koalition brachte gemeinsamen Vorschlag ein

Die Klubchefs der Koalition haben trotz Sonderpräsidiale sogleich ihren gemeinsamen Vorschlag zur "Geheimschutzordnung" für das Parlament vorgelegt. Die Punktation orientiert sich am Kopf-Vorschlag. Nicht klassifizierte Dokumente sollen aber grundsätzlich öffentlich sein. Überlegt wird auch ein "Verwertungsverbot" für vertrauliche Dokumente durch Dritte.

Anders als enthält der in der Präsidiale vorgelegte Koalitions-Vorschlag nur noch vier Vertraulichkeitsstufen: "Eingeschränkt" wäre eine Information, wenn ihre Weitergabe für vom Amtsgeheimnis (oder der allfälligen Nachfolgereglung) geschützte Interessen "nachteilig" sein könnte. "Vertraulich" wäre sie, wenn bei Veröffentlichung Schaden drohen würde. Droht "schwerer Schaden", dann wäre die Information "geheim", bei "äußerst schwerem Schaden" wäre sie "streng geheim".