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"Soll brennen": Busfahrer beschimpft behinderten Bub

Weil ein Schulbusfahrer vergangenen Sommer einen autistischen Buben schwerst beleidigt hatte, musste er sich einem Schweizer Gericht verantworten.

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Eine Mutter hilft ihrem behinderten Sohn aus dem Schulbus. Symbolbild
Eine Mutter hilft ihrem behinderten Sohn aus dem Schulbus. Symbolbild
iStock/Jan Schneckenhaus

Der Beschuldigte holte den Achtjährigen vergangenes Jahr im Sommer von zu Hause ab und sollte ihn in die Sonderschule fahren. Als der Bub jedoch einstieg, fing er an zu schreien. Grund dafür war die laute Musik. Wegen seines Autismus erträgt der Bub das nicht. Laut der Mutter war der Fahrer daraufhin explodiert und rief: "H*** sch*** Behinderte, i bi de Chef i mim Auto". Das schreibt das "St. Galler Tagblatt".

"Solche Leute"

Dann habe er sich zum Buben hingedreht und dabei heftig gestikuliert. Das habe den Achtjährigen derart eingeschüchtert, dass er aus dem Fahrzeug flüchtete. Als die Mutter die Sachen ihres Sohnes aus dem Schulbus nehmen wollte, habe der Fahrer gesagt, dass sie abhauen sollen und dass solche Leute lebendig verbrannt werden sollten.

Jetzt folgte die juristische Quittung für diesen abscheulichen Ausraster: Via Strafbefehl wegen Beschimpfung wurde dem Beschuldigten eine bedingte Geldstrafe und eine Buße aufgebrummt. Das akzeptierte der Wut-Lenker allerdings nicht und erhob Einspruch.

Bei der Verhandlung am Kreisgericht St. Gallen bestritt er die Vorwürfe. Er habe mit dem Kind abgemacht, dass es das Radio ausschalten dürfe, wenn es in den Bus steige. Der Verteidiger des Chauffeurs forderte denn auch einen Freispruch, weil Aussage gegen Aussage stehe.

Bei Richter abgeblitzt

Der Einzelrichter verurteilte den Schweizer jedoch wegen Beschimpfung zu einer bedingten Geldstrafe von 20 Tagessätzen à 50 Franken sowie einer Buße in Höhe von 300 Franken, weil es unbestritten sei, dass es zu einer Diskussion zwischen dem Buslenker und der Mutter gekommen sei und der Schultransport nicht stattgefunden habe.

Hinzu komme, dass die Mutter des Buben den Mann nicht extrem belastet habe und ihre Aussagen sehr klar waren. Der Beschuldigte mache jedoch nur die Abmachungen, die er mit dem Buben getroffen habe, geltend. Für das Gericht sei deshalb erwiesen, dass die Beschimpfungen stattgefunden hätten.