Wirtschaft

Geht Grasser das Geld für seinen Prozess aus?

Heute Redaktion
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Ex-Finanzminister Karl-Heinz Grasser werden die Kosten für den von ihm selber angestrengen Zivilprozess gegen seinen früheren Steuerberater offenbar zu hoch. Grassers Anwalt Dieter Böhmdorfer brachte am Dienstagnachmittag am Handelsgericht Wien einen Unterbrechungsantrag ein. Er verwies auf die hohen Prozesskosten von rund 75.000 Euro pro Tag.

Die Prozesskosten würden durch die Streitwert-Festlegung auf 2,4 Mio. Euro durch Richter Manuel Friedrichkeit entstehen. werde wohl ebenso teuer. Außerdem sei der Ausgang der Finanzstrafverfahren präjudiziell für den Zivilprozess. Daher stelle er den Antrag auf Unterbrechung.

Alle anderen wollen weitermachen

Die Beklagten, Peter Haunold und dessen Kanzlei Deloitte, sprachen sich dagegen aus. Auch der Richter will derzeit nicht unterbrechen. Laut Judikatur müsse man eher den Zivilprozess führen als zu unterbrechen und auf den Ausgang eines Strafverfahrens zu warten. Eine Entscheidung steht noch aus.

Offenlegung wegen Meinl-Verhaftung

Davor hatte Haunold geschildert, dass er auf Wunsch von Grasser dessen Stiftungskonstruktion im April 2009 der österreichischen Finanz offengelegt habe. Als Auslöser vermute er die Verhaftung des Bankers Julius Meinl Anfang April. "Ich hatte das Gefühl, dass dieses Ereignis Grasser besonders berührt hat". Danach habe ihn Grasser aufgefordert, der Finanz die Stiftung offenzulegen.

Grassers persönlicher Einkommenssteuerbescheid für 2007 sei zwar schon vom Finanzamt erlassen worden, die Berufungsfrist sei aber noch offen gewesen. Da Grasser "glaublich" seinen Kirchenbeitrag für 2007 nicht gezahlt habe, ihn aber für das Jahr absetzte, sei über die Berufung das Verfahren offengehalten worden.

"Ein guter Tag beginnt mit ..."

Später habe er von Finanzamt Wien 1./23 die Auskunft bekommen, dass man die Stiftung wie geplant als intransparent anerkannt habe. Er habe Grasser mit den Worten informiert, "ein guter Tag beginnt mit einer steuerlich anerkannten Stiftung". Allerdings habe der Ex-Politiker die Intransparenz nicht eingehalten. (Der Stifter bzw. der Begünstigte dürfen keinerlei Einfluss auf die Stiftung nehmen, das obliegt ausschließlich den Stiftungsräten.) Grasser habe sich eingemischt, etwa gegenüber den Handwerken in der Seevilla in Maria Wörth in Kärnten. Dieser will dafür aber eine mündliche Vollmacht gehabt haben.

Waterland gründete Silverland

Haunold betonte, er selber habe mit Grasser nur die Stiftung Waterland in Liechtenstein organisiert. Die Stiftung Silverland sei von der Waterland-Stiftung bzw. den dortigen Stiftungsräten gegründet worden. Hintergedanke war die Risikoabsicherung, da in Österreich die Meinl-Engagements immer umstrittener wurden. Waterland sei für die Mittelherkunft, Silverland für die Mittelverwendung gedacht gewesen. Da eine Stiftung eine zweite Stiftung nur unter denselben Bedingungen gründen könne, habe er Silverland für unproblematisch gehalten.

Am Donnerstag wird der Prozess mit der Befragung von Haunold fortgesetzt, Grasser wurde entschuldigt. Es folgt der Weihnachtsfrieden, und am 8. Jänner wird weiterverhandelt. Dann sind drei Rechtsvertreter ins Handelsgericht als Zeugen geladen: Sie sollen darüber Auskunft geben, ob die Causa ganz, teilweise oder gar nicht verjährt ist. Der Richter stellte für den 8. Jänner ein allfälliges Urteil in den Raum.