Wien

Geimpfte Wienerin darf Mama nicht zu Krebs-OP begleiten

Eine junge Wienerin wollte ihre Mutter in die Klinik Landstraße begleiten. Ein Security ließ die Frau aber trotz Impfung und PCR-Test nicht hinein.

Thomas Peterthalner
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    Thomas (44) und Tochter Jenny (20) vor der Klinik Landstraße in Wien. 
    Thomas (44) und Tochter Jenny (20) vor der Klinik Landstraße in Wien.
    Helmut Graf

    "Meine Tochter wollte am Donnerstag meine Frau zu einer Krebsoperation begleiten, um ihre Sachen zu tragen", erzählt Thomas V. (44). "Sie darf nichts Schweres heben. Wir sind geimpft, haben auch extra einen Test gemacht." Trotzdem war an der Eingangstüre Endstation. Tochter Jenny wurde am 20.11. zum ersten Mal geimpft, hatte einen gültigen PCR-Test bei sich – sie hätte also die Zutrittsregeln erfüllt. Bis 6. Dezember dürfen auch Erstgeimpfte mit negativem PCR-Test ein Spital betreten.

    Kein Einlass trotz 2G+

    "Der Security vor dem Haupteingang hat meiner Tochter den Zutritt aber mit schroffem Ton untersagt. Nach Hinweis auf die scheinbar geltenden 2G-Regeln meinte er, 'das ist mir egal'. Auf die Frage, wer meiner Frau die Tasche trägt, für einen geplanten sechs-tägigen Aufenthalt, meinte er : 'Das ist nicht mein Problem – wir haben keine Zeit'", berichtet der Wiener. 

    "Meine Frau, die aufgrund ihrer Krankheit aktuell in einem psychisch schwierigen Zustand ist, hat im Foyer einen Weinkrampf bekommen. Ich denke, dass der Vorfall für die bevorstehende OP nicht förderlich ist. Ganz zu Schweigen von der psychischen Belastung, welche plakativ von der Klinik Landstraße aktiv bekämpft werden soll und auch wird", erzählt er. 

    Security lag falsch

    "Begleitpersonen dürfen mitkommen, wenn die Patientin unterstützungsbedürftig ist", bedauert eine Sprecherin den Vorfall. Der Security dürfte etwas übereifrig gewesen sein. Strenger sind derzeit Besuche geregelt: "Patienten dürfen nur einmal pro Woche besucht werden, wenn sie länger als sieben Tage stationär aufgenommen werden", so die Sprecherin.

    "Wir sind dankbar, dass in diesen aktuell schweren Zeiten die OP stattfinden kann – jedoch sollte man die scheinbar geltenden Regeln auch kennen und beiderseits befolgen", so Thomas V. dazu. 

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      Sven Hoppe / dpa / picturedesk.com