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Geisterfahrer-Opfer muss nach Kollision 356 Euro zahlen

Ein 33-jähriger Mann aus dem Kanton Bern wurde auf einer Autobahn von einer Geisterfahrerin überrascht. Dann kassierte er selbst eine Strafe.

Warnung vor einem Geisterfahrer (Falschfahrer) auf einer Autobahn.
Warnung vor einem Geisterfahrer (Falschfahrer) auf einer Autobahn.
IMAGO/Action Pictures (Symbolbild)

Kommt es zu einem Verkehrsunfall, müssen alle Beteiligten sofort anhalten – unabhängig davon, ob man die Schuld trägt oder nicht. Wer den Ort vorzeitig verlässt, macht sich des pflichtwidrigen Verhaltens bei einem Unfall schuldig. So die Regeln im Schweizer Straßenverkehr. Und wer sich nicht dran hält, dem droht ein teures Nachspiel.

Das bekam jetzt, ein Jahr nach (s)einem Crash, auch ein 33-jähriger Lenker aus dem Kanton Bern zu spüren. Am späten Abend des 3. Mai 2022 war er auf der A6 zwischen Schönbühl und Münchenbuchsee unterwegs, als ihm auf einmal eine Geisterfahrerin entgegenkam. Es kam zur Kollision, ein Reifen an seinem Wagen platzte, er fuhr auf den Pannenstreifen und hielt an.

Davonfahren kostet ihn 356 Euro

Soweit so gut. Nach einer Weile fuhr der Mann allerdings wieder los – obwohl er "wusste, dass die Geisterfahrerin einige Hundert Meter weiter mindestens eine weitere Kollision verursacht hatte und die Polizei dort vor Ort war", heißt es im Strafbefehl der Staatsanwaltschaft Bern Mittelland. Der Beschuldigte sei verpflichtet gewesen, sich bei der Polizei zu melden und bei der Feststellung des Tatbestandes mitzuwirken.

Wegen Widerhandlung gegen das Straßenverkehrsgesetz wurde er zu einer Buße in Höhe von 200 Franken verurteilt. Außerdem hat er die Gebühren in Höhe von 150 Franken zu tragen – umgerechnet in Summe 356 Euro.

Alles nur ein Missverständnis?

Gegenüber der Schweizer Zeitung "20 Minuten" nimmt der Anwalt des Beschuldigten Stellung. "Mein Mandant war natürlich schockiert, als ihm plötzlich die Lichter entgegenkamen. Er wich dem Wagen geistesgegenwärtig nach rechts aus, wobei er ihn noch ganz wenig streifte", sagt er.

Auf dem Pannenstreifen habe sein Klient erst einmal durchgeatmet. Als sich weiter hinten eine heftigere Kollision ereignete, sei sein Beifahrer ausgestiegen und habe sich zur Unfallstelle begeben, während der Beschuldigte im Wagen geblieben sei.

Zwischen dem Beifahrer und der Polizei sei es dann zu einem Missverständnis gekommen. "In der ganzen Hektik ging irgendwie unter, dass der Beifahrer aus einem Auto stammt, das ebenfalls in einen Unfall verwickelt war", so der Anwalt.

Nach einer Weile habe der Kollege den Beschuldigten von der Unfallstelle aus angerufen und ihm gesagt, er solle doch schon einmal von der Autobahn abfahren. "So entstand der Vorwurf, mein Mandant habe sich heimlich aus dem Staub gemacht, anstatt sich zu erkennen zu geben."

Ersten Strafbefehl erfolgreich angefochten

In einem ersten Strafbefehl wurde der Beschuldigte zusätzlich wegen Vereitelung von Maßnahmen zur Feststellung der Fahrunfähigkeit verurteilt. "Ihm wurde also vorgeworfen, dass er mit seinem Verhalten einer Atemalkoholprobe habe entgehen wollen", erklärt der Anwalt weiter.

Weil es sich dabei nach Schweizer Recht um ein Vergehen handelt, das einen Eintrag im Strafregister sowie einen Führerausweisentzug von drei Monaten zur Folge gehabt hätte, erhob der Beschuldigte Einsprache. Mit Erfolg: Der Vorwurf der Vereitelung wurde fallen gelassen.

Was das pflichtwidrige Verhalten bei einem Unfall betrifft, blieb der Staatsanwalt dagegen hart: Als Fahrer hätte sich der Beschuldigte selbst mit der Polizei in Verbindung setzen müssen – anstatt seinen Kollegen vorzuschicken und sich dann zu entfernen, befand der Staatsanwalt. "Das finden wir zwar auch nicht ganz in Ordnung", sagt der Anwalt. "Vor allem in Anbetracht des finanziellen Risikos bei einem erneut Rekurses haben wir dennoch entschieden, den Entscheid zu schlucken und die 200 Stutz zu zahlen."

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