Wirtschaft

Gekündigter AUA-KV wirkt doch noch nach

Heute Redaktion
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Der vom Vorstand der Austrian Airlines (AUA) vor zwei Jahren gekündigte Kollektivvertrag (KV) für das AUA-Bordpersonal wirkt nach, so der Generalanwalt des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) am Dienstag in seinem Schlussantrag. Das EuGH-Urteil wird für den Herbst erwartet. Die Richter folgen in vier von fünf Fällen den Generalanwälten. Das Gutachten gilt als Erfolg für den Betriebsrat.

Der vom Vorstand der Austrian Airlines (AUA) vor zwei Jahren gekündigte wirkt nach, so der Generalanwalt des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) am Dienstag in seinem Schlussantrag. Das EuGH-Urteil wird für den Herbst erwartet. Die Richter folgen in vier von fünf Fällen den Generalanwälten. Das Gutachten gilt als Erfolg für den Betriebsrat.

Generalanwalt Cruz Villalon kommt zu dem Ergebnis, dass "die in einem Kollektivvertrag vereinbarten Arbeitsbedingungen auch die Bedingungen einschließen, die durch eine der Kündigung des Kollektivvertrags vorausgegangene innerstaatliche Rechtsvorschrift, die gewährleistet, dass der Kollektivvertrag nach seiner Kündigung in abgeschwächter und begrenzter Form fortbesteht, aufrechterhalten werden".

Der KV sei insofern abgeschwächt, als die Parteien individuell vereinbaren können, von seinem Inhalt abzuweichen. Er sei begrenzt, weil seine Geltung erlischt, sobald ein neuer Kollektivvertrag geschlossen wird, erläutert Villalon. Der gekündigte AUA-KV wirkt damit nach Rechtsmeinung des Generalanwaltes bis zum Abschluss eines neuen Kollektivvertrages oder bilateraler Vereinbarungen nach.

Gewerkschaft und Betriebsrat: Neuverhandlungen!

 vida-Vorsitzender Gottfried Winkler und AUA-Betriebsrat-Bord-Chef Karl Minhard: "Es ist aber jetzt weder Zeit zu jubeln, noch um den Kopf in den Sand zu stecken. Es gilt, die Zeit bis zu einem eventuellen Urteil des EuGH oder OGH nicht ungenützt verstreichen zu lassen, sondern sofort wieder an den Verhandlungstisch zurückzukehren", appellierten Minhard und Winkler an den AUA-Vorstand.
Gewerkschaft und Betriebsrat klagten den AUA-Vorstand, weil sie darauf pochten, dass der gekündigte AUA-KV nachwirkt. Das Management hingegen hat in den letzten zwei Jahren einseitig festgelegte "Unternehmensrichtlinien" angewendet, die die zur Regionaltochter Tyrolean verfrachteten Piloten und Flugbegleiter deutlich schlechter stellten.

Der Schlussantrag stärkt dem Betriebsrat auch den Rücken in den aktuellen KV-Verhandlungen, die vergangene Woche wieder gehörig ins Stocken gerieten. Der Bordbetriebsrat sieht den gekündigten AUA-KV als "Basis" für die Verhandlungen. Der Vorstand wiederum warnt, dass das die Airline ins "wirtschaftliche Out" manövrieren würde.