Österreich

Gelbe Karte für Polizisten nach Hooligan-Anzeige

Heute Redaktion
Teilen
Picture
Bild: picturedesk.com

Um einen Hooligan hinter Gitter zu bringen, sollen zwei Beamte im Akt, der über einen Einsatz angefertigt wurde, "übertrieben haben". Die Videoüberwachung im Stadion widerlegte die Version der Polizisten. Doch der Richter sah in ihrem Handeln keinen Vorsatz und sprach die Polizisten frei.

Die Festnahme eines Austria-Fans nach dem Derby vom 16. September 2018 hatte gestern für zwei Polizisten eine unangenehme Nachspielzeit vor Gericht.

Beide mussten sich gestern wegen Verleumdung und Amtsmissbrauchs verantworten. Bei einer Verurteilung drohten ihnen bis zu 5 Jahre Haft.

Chronologie der Ereignisse

Als ein Austria-Hooligan der berüchtigten "Unsterblichen" vom Gästesektor des Allianz-Stadions nach dem Derby über die Absperrung zu den Rapidlern kletterte, wollten die beiden Angeklagten und ein weiterer Beamter den aggressiven Anhänger abführen.

Der trug ein ACAB-Shirt (Seine Erklärung: "aus Angst vor Pyro zog ich mein ältestes Leiberl an") und verhielt sich nicht wirklich kooperativ ("Ich hatte Alkohol und Kokain intus").

Bei der Amtshandlung passierte dann etwas Folgenschweres: Der Hooligan stürzte mit einem Beamten die steile Tribünentreppe hinunter. Dieser (nicht angeklagte) Beamte wurde schwer verletzt.

Beamten-Protokolle führten zu Verfahren

Die beiden anderen schrieben nach dem Einsatz einen Bericht. Dort hieß es, "der Austria-Fan hätte mit dem Ellbogen auf den Kollegen geschlagen und ihn dadurch zu Fall gebracht".

Doch das war weit übertrieben: Im Überwachungsvideo war klar zu sehen, dass der Hooligan nicht angegriffen hatte, sondern lediglich torkelte. Die Einsicht der Bilder wurde den Zusehern im Gerichtssaal übrigens durch den heldenhaften Einsatz eines von der Datenmenge der hochauflösenden Bilder sichtlich gequälten Projektors ermöglicht.

Richter zückte nur die Gelbe Karte

Schlussendlich zeigte der Richter den Polizisten nur die Gelbe Karte. Er sprach beide Angeklagten frei. "Ich erkenne keinen Vorsatz", sagte er und gestand den Beamten ein, dass sie die Situation im Einsatz eben "anders wahrgenommen" hätten.

Niederschrift für Anwalt kein "Literaturnobelpreis-Kandidat"

Darüber erleichtert war Verteidiger Dr. Roland Kier: "Wenn meine Mandanten verurteilt worden wären, hätte sich in Zukunft kein Polizist mehr getraut, Protokolle von brisanten Einsätzen niederzuschreiben. Normale Polizeiarbeit wäre dann so nicht mehr möglich gewesen".

Im Gespräch mit "Heute" gestand er nach der Verhandlung immerhin noch ein, dass "die besagten Niederschriften meiner Mandanten die zur Verhandlung führten, keine Kandidaten für den Literaturnobelpreis gewesen wären".