Schuldspruch am Gericht Krems: Dem Obmann eines Jagdausschusses war das Vergehen der Vorteilsannahme vorgeworfen worden – er erhielt eine Geldstrafe.
Einem 52-Jährigen warf die Staatsanwaltschaft das Vergehen der Vorteilsannahme vor. Heute, Dienstag, kam es bei der fortgesetzten Verhandlung zu einem Schuldspruch am Landesgericht Krems. Der Angeklagte wurde zu einer Geldstrafe von 1.440 Euro verurteilt. Staatsanwaltschaft und Verteidiger gaben keine Erklärung ab, somit ist das Urteil nicht rechtskräftig.
Die Vorgeschichte: Der Angeklagte, Obmann eines Jagdausschusses im Bezirk Krems, soll im November 2017 von Jagdpächtern für die Verlängerung ihres Vertrages laut Anklage "einen unbestimmten Geldbetrag, somit einen Vorteil für sich selbst, gefordert" haben.
Zu einem Mitglied der Jagdgesellschaft soll der Angeklagte gesagt haben: "Ihr könnt die Jagd 2018 bereits fixieren, aber ich kann euch nicht immer alles umsonst machen, da muss von euch schon etwas kommen", wobei er dabei seinen Daumen am Zeigefinger rieb. Und zu einem anderen Mitglied: "Wenn ihr nichts zahlt, dann kriegt's die Jagd nicht mehr, denn ich kann nicht alles von euch umsonst machen." (wes)