Jene 43-jährige Sprachlehrerin, die Schüler gegen Geld durch den Deutsch-Test ließ, stand Montag in Linz vor Gericht. Sie legte ein Geständnis ab, wurde verurteilt.
Wegen Bestechlichkeit in 68 Fällen, Urkundenunterdrückung in 70 Fällen, Urkundenfälschung in 12 Fällen und Geschenkannahme musste sich eine 43-jährige Sprachlehrerin Montag am Landesgericht Linz verantworten.
Der konkrete Vorwurf: Die Frau soll gegen Geld Prüflinge durch den Deutsch-Test gelassen haben. Wir berichteten.
Mitangeklagt sind auch fünf weitere in den Skandal verwickelte Personen. Darunter die 39-jährige Schwester der Prüferin. Sie soll Prüfungsarbeiten von fünf Kandidaten an die 43-Jährige weitergeleitet haben. Zwei Männer (beide 43 Jahre alt) sollen gemeinsam 24 Prüflinge vermittelt und dafür Vermittlungsprovision einkassiert haben.
Angeklagte schuldig gesprochen
Vor Gericht stand auch ein 41-jähriger Kandidat. Er soll der 43-jährigen Deutsch-Lehrerin 1.000 Euro dafür gezahlt haben, dass sie nachträglich Testantworten (Multiple Choice) zu seinen Gunsten korrigiert und seinen Prüfungsaufsatz neu bewertet.
Die Frau zeigte sich vor Gericht voll geständig. "Meine größte Strafe ist, dass ich eine Schlaganfall hatte, nachdem die ganze Sache bekannt wurde", sagt die Angeklagte.
Auch die vier anderen Angeklagten legten vor Gericht Geständnisse ab.
Die Urteile
Die 43-jährige Hauptangeklagte wurde zu 360 Tagessätzen zu je 10 Euro und 12 Monaten Freiheitsstrafe bedingt auf drei Jahre verurteilt. Weiters muss die Prüferin 28.050 Euro "Verfallsbetrag" an den Staat und 1.500 Euro an den Integrationsfond zahlen.
Die Schwester der Prüferin wurde zu 120 Tagessätzen zu 4 Euro verurteilt. Die beiden Mittäter erhielten jeweils neun Monate bedingt auf 3 Jahre und müssen 6.000 Euro bzw. 1.200 Euro Verfallsbetrag bezahlen.
Der 41-jährige Prüfling wurde zu vier Monaten bedingt auf drei Jahre verurteilt.
Alle Urteile sind nicht rechtskräftig.
Mit weiteren Prozessen wird zu rechnen sein. Es gibt rund 100 Anzeigen zum Prüfungs-Skandal. Wie viele Prüflinge sich vor Gericht verantworten müssen, kann laut Staatsanwaltschaft Linz derzeit noch nicht abgeschätzt werden.
(cru)