Österreich

Geld im Casino verzockt: Winzer überfiel Bank

Heute Redaktion
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Der Winzer beim Raub und vor Gericht (kl. Foto)
Der Winzer beim Raub und vor Gericht (kl. Foto)
Bild: privat, LPD Niederösterreich

In "Ba-Ba-Banküberfall"-Manier hatte ein Weinbauer eine Bank überfallen. Nur: Ohne Geld musste der Täter wieder abziehen, wurde geschnappt und zeigte sich reuig.

Mit 4.200 € Weinumsatz war Markus L. in NÖ nicht zur Bank, sondern ins Casino nach Tschechien gefahren, verzockte dort in nur einer Stunde alles. Der Vater eines kleinen Buben war verzweifelt, entschied sich, die Bank in Haugsdorf zu überfallen. Mit Kapuzenpulli, Sturmhaube, Perücke und Sonnenbrille maskiert und einem Stoffsackerl in der Hand betrat er am 16. Februar die Filiale.

Finger unter Stoffsackerl

In "Ba-Ba-Banküberfall"-Manier streckte er Zeige- und Mittelfinger der rechten Hand aus, darüber das in der linken Hand gehaltene Stoffsackerl und sagte zum Filialchef: "Geld her, sofort!" Doch der Leiter blieb relativ gelassen, antwortete: "Das Geld ist schon im Tresor, der Schalter ist zu, ich kann Ihnen kein Geld geben." Der Winzer wiederholte seine Forderung noch zwei Mal, der Bankchef antwortet zwei Mal wie gehabt. Wie ein geprügelter Hund schlich der Winzer zu seinem Kombi und fuhr ohne Beute nach Hause ("Heute" berichtete). Drei Tage später bekam er Besuch von der Polizei – der Weinbauer gestand sofort ("Heute" berichtete ebenfalls).

Bemerkenswert: Der Familienvater wanderte nicht in U-Haft, blieb auf freiem Fuß.

Fußfessel für Winzer

Beim Prozess am Dienstag in Korneuburg meinte selbst Staatsanwalt Stefan Dunkl: "Das ist das erste Mal, dass ein Bankräuber nicht aus der Justizanstalt zur Verhandlung vorgeführt wird." Rechtsanwalt Erich Trachtenberg betonte: "Zum EAV-Lied fehlt nur 'Na dann zahl' ich halt was ein'." Der Staatsanwalt gab zu erkennen, er würde eine Strafe akzeptieren, die eine Verbüßung mit Fußfessel ermöglicht (Anm.: unbedingter Teil der Strafe darf dann maximal ein Jahr sein)

Richter Manfred Hohenecker urteilte recht milde: Zwei Jahre teilbedingte Haft, davon acht Monate unbedingt. Damit darf der Winzer eine Fußfessel beantragen. Hohenecker meinte mahnend: "Mit der Fußfessel dürfen Sie nur daheim bleiben, im Keller und im Weingarten arbeiten. Jedenfalls nicht ins Casino fahren, nicht einmal ins Wirtshaus. Ihr Aufenthalt wird per GPS überwacht werden."

Mit dem Urteil sind alle zufrieden – somit rechtskräftig. (Lie)