Österreich

Geld von Krebsforschung abgezweigt?

Eine Marketing-Expertin (53) soll sich rund 515.000 Euro erschlichen haben. Sie steht nun wegen schwerem erwerbsmäßigen Betrug vor Gericht.

Heute Redaktion
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Verteidiger Lukas Kollmann mit Angeklagter
Verteidiger Lukas Kollmann mit Angeklagter
Bild: Denise Auer

Barbara S. (53) musste sich am Montag am Landesgericht wegen schwerem gewerbsmäßigen Betrug verantworten. Sechseinhalb Jahre lang soll die PR-Frau mit überhöhten Rechnungen Gelder von einem Kunden abgezweigt haben – in Summe mehr als eine halbe Million Euro. Bei den Geschädigten handelt es sich um die Kinderkrebsforschung eines Spitals, das von Spendengeldern abhängig ist.

"Ich kann alles erklären"

Die Firma der Frau wurde von 2006 bis 2013 für die Produktion und Gestaltung von Spendenbriefen engagiert. Nach einem anonymen Tipp an die Polizei, stellte sich heraus, dass es bei 59 Abrechnungen schwere Ungereimtheiten gab. Damit will die 53-Jährige nichts zu tun haben, im Gegenteil. Sie zeigt sich ob der Anklagepunkte "schockiert" und will ihre Unschuld beweisen: "Seit 35 Jahren arbeite ich in der Branche. Ich war immer für meine Loyalität und Aufrichtigkeit bekannt. Ich bin froh nun hier sitzen zu können. Endlich kann ich alles erklären."

Zu klären gab es einiges, denn offene Fragen hatte der Schöffensenat genug: Wie etwa die Rechnungen zusammengestellt sind – was, wieso und vor allem in welcher Höhe es berechnet wurde. Zu diesen Fragen stellte Verteidiger Lukas Kollmann gleich zu Beginn des Prozesses klar: "Sie hat ihre vertraglichen Verpflichtungen stets erfüllt, die Kostenvoranschläge immer eingehalten. So etwas wie festgelegte Tarife, gibt es in dieser Branche nicht. Was also soll mit 'überhöhten Rechnungen' gemeint sein?"

In 10 Schritten zu hohen Spenden

Etwas heikler war dagegen der Vorwurf, die Marketing-Veteranin hätte mit den verrechneten Summen perfiden Schabernack getrieben. So soll sie Vorträge zum Thema Fundraising mit klingenden Titeln wie "Gebrauchsanweisung zur Geldbeschaffung" oder "In 10 Schritten zu hohen Spenden" in Rechnung gestellt haben. Vorerst ist der Prozess auf drei Tage angesetzt.