Fortsetzung am Donnerstag im Prozess gegen Oliver Strametz, Listenchef und Gemeindrat in Pitten (Bezirk Wr. Neustadt-Land) in Wiener Neustadt.
Rückblick: Anfang 2020 hatte Oliver Strametz dem ehemaligen Bürgermeister Günther Moraw (SPÖ) angeblich vorgeworfen, dass er bestechlich gewesen sei und für die Planung einer Müllverbrennungsanlage der Firma Hamburger bis zu einer halben Million Euro kassiert habe, bezog sich dabei auf ein Interview Moraws in einer Regionalzeitung. Strametz hatte dies auch in der "Pitten Times", dessen Herausgeber er auch ist, veröffentlicht.
Der Ex-Ortschef zeigte Strametz wegen übler Nachrede an und hatte anfänglich Erfolg: Strametz wurde schuldig gesproche,, das Urteil indes nach Einspruch wieder aufgehoben.
Im März 2021 trafen sich die beiden streitenden Parteien erneut vor Gericht. Eine Offenlegung des Vertrages wurde jedoch von der Firma Hamburger abgelehnt - mehr dazu hier.
Und am gestrigen Donnerstag ging es weiter. Die Formulierung brachte Strametz schließlich den (nicht rechtskräftigen) Schuldspruch ein. Das Gericht verurteilte den Politiker zu 1.170 Euro Geldstrafe und zur Einziehung aller diesbezüglichen Veröffentlichungen. Anwalt Amir Ahmed (Kanzlei Sommerbauer & Dohr) meldete sofort Nichtigkeit und Berufung an. Man habe versucht, belastendes Beweismaterial gegen Strametz herbeizuführen.
Der Rechtsanwalt danach: "Das Gericht hat sich erstaunlicherweise über die Rechtsauffassung des Oberlandesgerichtes Wien zum Bedeutungsgehalt des Textes hinweggesetzt. Es ist davon auszugehen, dass das OLG Wien dies in zweiter Instanz final klarstellt."