Politik

Gemeindefusionen sind für Höchstrichter okay

Heute Redaktion
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Der Verfassungsgerichtshof hat eine erste Tranche von Anträgen gegen steirische Gemeindefusionen entschieden und den Gemeinden eine Abfuhr erteilt. Die Anträge wurden zurückgewiesen, das Höchstgericht stellte grundsätzlich fest: "Die Verfassung garantiert der einzelnen Gemeinde kein Recht auf 'ungestörte Existenz'." Der Landesgesetzgeber habe "weitgehenden" Gestaltungsspielraum.

Der hat eine erste Tranche von Anträgen gegen steirische Gemeindefusionen entschieden und den Gemeinden eine Abfuhr erteilt. Die Anträge wurden zurückgewiesen, das Höchstgericht stellte grundsätzlich fest: "Die Verfassung garantiert der einzelnen Gemeinde kein Recht auf 'ungestörte Existenz'." Der Landesgesetzgeber habe "weitgehenden" Gestaltungsspielraum.

Die in den Anträgen behauptete Verfassungswidrigkeit der Gemeindestrukturreform aus formalen Gründen, nämlich aufgrund fehlerhafter Kundmachung des Gesetzes bzw. der Verordnung, treffe nicht zu, wurde ebenfalls festgehalten.

"Nicht unsachlich"

VfGH-Präsident Gerhart Holzinger zufolge wäre eine Zusammenlegung nur dann unsachlich, wenn aufgrund ganz besonderer Umstände vor vornherein klar ist, dass sie "völlig untauglich" zur Erreichung der Reformziele ist. Das wäre etwa der Fall, wenn zwei 20 km entfernte Gemeinden ohne gute Straßenverbindung durch einen unüberwindbar hohen Berg getrennt sind.

"Vorteile überwiegen"

Bewusst ist dem VfGH, so Holzinger, dass jede Änderung der Gemeindestruktur nicht nur Vorteile bringt. Aber auch wenn sich manches nicht und manches zum Nachteile ändere, sei die Fusionierung nicht unsachlich. "Wichtig ist, dass die Vorteile die Nachteile überwiegen."

Entschieden wurde bisher über die Anträge folgender Gemeinden: Waldbach, Ganz, Parschlug, Tragöß, Eisbach, Tauplitz, Pichl-Kainisch, Altenmarkt/Fürstenfeld, Etzersdorf-Rollsdorf, Saifen-Boden, St. Marein/Neumarkt, Rohrmoos-Untertal, Pichl-Preunegg, Etmißl, Raaba und Grambach. Zahlreiche weitere Anträge liegen noch vor.

SPÖ-Landeshauptmann Franz Voves und sein ÖVP-Stellvertreter Hermann Schützenhöfer sind erleichtert, denn "der Verfassungsgerichtshof machte klar, dass man auf Gesetzesbasis gestalten kann, wenn man den Mut aufbringt", so Voves. Gegenüber ablehnenden Kommunen bleibe die Hand ausgestreckt.