Politik

Gemeinsame Obsorge auch bei strittiger Scheidung

Heute Redaktion
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Justizministerin Beatrix Karl (V) und Frauenministerin Gabriele Heinisch-Hosek (S) haben sich nach langen Verhandlungen auf ein neues Familienrecht geeinigt. Das Gericht soll künftig die Möglichkeit haben, auch bei strittigen Scheidungen eine gemeinsame Obsorge zu verfügen, wenn dies dem Kindeswohl entspricht. Neuerungen sind auch bei Besuchsrecht und Namensrecht geplant.

Justizministerin Beatrix Karl (V) und Frauenministerin Gabriele Heinisch-Hosek (S) haben sich nach langen Verhandlungen auf ein neues Familienrecht geeinigt.



Das Gericht soll künftig die Möglichkeit haben, auch bei strittigen Scheidungen eine gemeinsame Obsorge zu verfügen, wenn dies dem Kindeswohl entspricht. Neuerungen sind auch bei Besuchsrecht und Namensrecht geplant.



Streitfälle

Bei strittigen Trennungen gibt es künftig eine "Phase der vorläufigen elterlichen Verantwortung". Das Gericht entscheidet dabei für sechs Monate eine vorläufige Lösung. Beide Elternteile sollen in dieser Zeit Kontakt zum Kind haben, die bisherige Obsorgeregelung bleibt in dieser Phase aufrecht. Das Verhalten während dieser Zeit soll dann in die endgültige Entscheidung des Richters einfließen.



Antragsrecht

Das Familienrechtspaket sieht auch vor, dass ledige Väter ein Antragsrecht auf Obsorge erhalten. Damit werden Forderungen des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte und des Verfassungsgerichtshofs erfüllt. Zur Zeit ist es so, dass bei unehelichen Geburten die Obsorge zunächst der Mutter alleine zusteht.



Namensrecht

Flexibler soll das Namensrecht werden - alle Familienmitglieder können künftig einen Doppelnamen führen.



"Raschere Verfahren"

"Die nun vereinbarte Reform stellt das Kindeswohl in den Mittelpunkt und erweitert die Möglichkeit der gemeinsamen Obsorge deutlich. Dazu kommen raschere Verfahren und auch das Besuchsrecht der Eltern nach einer Trennung wird verbessert", reagiert Familienminister Reinhold Mitterlehner auf das neue Gesetz.



Kritik von Opposition

Kritik am Familienrechtspaket kommt von der Opposition. Die Grünen sind gegen eine "gesetzlich verordnete gemeinsame Obsorge". Die Grünen befürworteten eine gemeinsame Obsorge nur dann, wenn sich beide Eltern darauf einigen können. "Das Gemeinsame kann nicht per Gesetz verordnet werden", ergänzte Justizsprecher Albert Steinhauser. Erfreut zeigten sich die Grünen dagegen über die Liberalisierung des Namensrechts.



Nur wenig Verbesserungen erkennt das BZÖ, abwartend reagierte die FPÖ.









 

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