Österreich

190 € Strafe für Wiener, weil Rennrad-Lenker gerade ist

Weil sein Bike nicht als Rennrad klassifiziert wird, muss ein Wiener Strafe zahlen. Die Richterin begründet die Entscheidung mit einem geraden Lenker.

Christine Ziechert
Georg J. (53) erhielt eine Strafe, weil sein Rennrad laut einer Richterin kein Rennrad ist.
Georg J. (53) erhielt eine Strafe, weil sein Rennrad laut einer Richterin kein Rennrad ist.
zVg

Wann ist ein Rad ein Rennrad? Eine Frage, die – rechtlich gesehen – offenbar nicht so leicht zu beantworten ist. Für Ex-Radrennfahrer Georg J. (53) ist klar: Sein Bike ist trotz eines geraden Lenkers ein Rennrad. Eine Richterin am Wiener Verwaltungsgericht ist anderer Ansicht. Für sie muss ein Rennrad einen nach unten gebogenen Lenker aufweisen.

Für das Verkehrsministerium (BMVIT) gilt laut Radlobby wiederum: Jeder Lenker, der in dieser Form schon einmal bei einem Radrennen zum Einsatz kam, gilt als Rennlenker. Georg J. verließ sich auf diese Info, fährt mit seinem (Renn-)Rad so oft wie möglich zur Arbeit. So auch heuer am 9. Februar: "Ich fuhr die Praterstraße entlang. Bei der Kreuzung mit der Aspernbrückengasse schaltete die Ampel auf Rot. Ich habe geschaut, ob ein Auto kommt und bin dann bei Rot drüber. Auf der Lände bin ich dann stehen geblieben. Plötzlich kam ein Polizei-VW-Bus in einem Affenzahn daher", erzählt der gebürtige Tiroler.

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    Pixabay/Heute
    "Ich trug eine Jeans und ein Sweatshirt, das war dem Beamten nicht sportlich genug für eine Trainingsfahrt" - Georg J.

    Der Techniker war in eine Schwerpunkt-Kontrolle der Polizei geraten: "Von meiner Distanz konnte ich wahrnehmen, dass das Fahrrad nicht entsprechend ausgestattet ist", gab der Beamte, der Georg J. abstrafte, vor Gericht zu Protokoll. Da der Wiener keine Trainingskleidung trug, war für den Polizisten klar, dass es sich nicht um eine Trainingsfahrt und daher auch nicht um ein Rennrad handelt.

    Rennräder haben andere Ausstattungsmerkmale als "normale" Fahrräder. So benötigen sie etwa keine Klingel oder Hupe, und tagsüber auch keine Reflektoren oder Rückstrahler an den Pedalen – was auch teilweise beim Bike von Georg J. der Fall ist: "Als der Beamte mein Rad genau begutachtet hat, war die Stimmung bei mir schon nicht die beste. Ich war ziemlich wütend. Dann hat er angefangen, nach der Klingel und den Reflektoren zu suchen. Ich trug zudem eine Jeans und ein Sweatshirt, das war ihm nicht sportlich genug", berichtet der 53-Jährige.

    Gerader Lenker für Richterin ausschlaggebend

    Die Kontrolle mündete schließlich in einer Anzeige und insgesamt 360 Euro Strafe, wegen Überfahren des Rotlichts (70 Euro), Erregung öffentlichen Ärgernisses (100 Euro) und Verstößen gegen die Fahrradverordnung (190 Euro). Doch Georg J. wollte die Strafe nicht hinnehmen und legte Beschwerde ein: "Auch, wenn ich keine Trainingskleidung anhatte, es war trotzdem eine Trainingsfahrt. Mein Rad ist definitiv ein Rennrad, mit dem ich auch schon zahlreiche Rennen gefahren bin!"

    So landete die Causa vor dem Verwaltungsgericht Wien: "Ich und der Beamte dachten eigentlich, dass es der Richterin darum geht, ob es nun eine Trainingsfahrt war oder nicht, aber für sie war nur der gerade Lenker ausschlaggebend. Und auch, wenn etwa die Radlobby auf ihrer Homepage schreibt, dass jeder bei einem Rennen eingesetzte Lenker ein Rennrad-Lenker ist, hätte ich mich laut ihr selber kundig über die Gesetzeslage machen müssen", erklärt Georg J.

    "Die Richterin hat mir zwar einen Teil der Strafe erlassen, ich muss jetzt aber auch noch die Gerichtskosten in Höhe von etwa 240 Euro tragen" - Georg J.

    Der Wiener hätte in die nächste Instanz gehen können, entschied sich aber anders: "Ich habe meine Beschwerde zurückgezogen. Das Ganze hat mich schon genug gekostet. Die Richterin hat mir zwar einen Teil der Strafe erlassen, ich muss jetzt aber auch noch die Gerichtskosten in Höhe von etwa 240 Euro tragen."

    Übrigens: Eine Trainingsfahrt muss nicht in Trainingskleidung absolviert werden. Sie kann auch im Anzug und am Weg zur Arbeit stattfinden. Das entschied der Unabhängige Verwaltungssenat Wien laut Radlobby bereits im Jahr 2006.