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Gericht: Abschiebung von Dschihadisten verboten

Heute Redaktion
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Sami A., laut Gericht Leibwächter von Osama bin Laden, muss sich täglich bei der Polizei melden.
Sami A., laut Gericht Leibwächter von Osama bin Laden, muss sich täglich bei der Polizei melden.
Bild: picturedesk.com

Nordrhein-Westfalen will 16 islamische Gefährder abschieben, darf aber nicht. Weil man nicht genau weiß wohin oder weil ihnen in der Heimat Folter droht.

Das Flüchtlingsministerium des deutschen Bundeslandes Nordrhein-Westfalen bestätigte dem Kölner Stadt-Anzeiger, dass 16 Islamisten ausreisepflichtig sind, man sie aber nicht abschieben kann.

Sechs Dschihadisten müssten eigentlich sofort außer Landes gebracht werden. Doch da Dokumente ihrer Heimatländer fehlen bzw. ihre Staatsangehörigkeit zweifelhaft ist, dürfen sie in Deutschland bleiben.

Bei zehn weiteren ist das Heimatland zwar klar, Gerichte verbieten aber die Abschiebung, weil ihnen dort möglicherweise Folter droht – da sie Dschihadisten sind.

Bin-Laden-Bodyguard

Unter ihnen befindet sich etwa der Leibwächter des ehemaligen Al-Kaida-Chefs Osama bin Laden. Sami Ben Mohamed A. (42) soll weiterhin Verbindungen zur radikalen Salafisten-Szene haben wehrt sich seit zwölf Jahren erfolgreich gegen eine Rückführung in seine tunesische Heimat. Stattdessen bekommt der Prediger in Bochum insgesamt 1.167 Euro Sozialhilfe im Monat.

Er soll laut Kölner Stadt-Anzeiger, der aus Ermittlungsakten zitiert, auch enge Kontakte zum IS-Führer in Deutschland Abu Walaa haben. (red)

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